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Haushaltsausschuss des Bundestages bestätigt Ergänzung der Fördersumme für die Stadthalle - 10,7 Millionen Euro über "KulturInvest"

Haushaltsausschuss des Bundestages bestätigt Ergänzung der Fördersumme für die Stadthalle - 10,7 Millionen Euro über "KulturInvest"

vom 28.09.2023

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat heute die Ergänzung der Fördersumme über das am 15. Juni 2023 beantragte Erweiterungsmodul "Nachhaltigkeit" im Rahmen des Programmes "Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen im Inland - KulturInvest 2023" von rund 10,7 Millionen Euro für die Görlitzer Stadthalle bestätigt.

Die Fördersumme setzt sich aus jeweils 45 Prozent des Anteils der Fördermittel (rund 4,8 Millionen Euro) von Bund und Freistaat Sachsen sowie zehn Prozent Eigenmitteln der Stadt Görlitz in Höhe von rund einer Million Euro zusammen. In den Jahren 2024 und 2025 sollen jeweils 500.000 Euro abgerufen werden, im Jahr 2026 steigt die Summe auf rund 3,8 Millionen.

Das Erweiterungsmodul "Nachhaltigkeit" baut auf der Finanzierungskonzeption für die Gesamtsanierung der Stadthalle von 40 Millionen Euro auf, von denen jeweils 18 Millionen Euro in den Haushalten des Bundes und des Freistaates Sachsen und vier Millionen Euro in der Haushaltsplanung der Stadt Görlitz verankert sind.

Oberbürgermeister Octavian Ursu: "Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Bestätigung des ergänzenden Antrages Erweiterungsmodul "Nachhaltigkeit" jetzt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Sanierung der Stadthalle als Veranstaltungs- und Kongresszentrum gehen können. In weiteren Abstimmungen mit dem Bund und dem Freistaat Sachsen wird es nun darum gehen, den Gesamtantrag über 50,7 Millionen Euro Fördersumme zu stellen. Für die Unterstützung von vielen Seiten für diesen Förderantrag sind wir sehr dankbar."

Hintergrund:

Die Görlitzer Stadthalle aus dem Jahr 1910 steht auf der Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen. Die Jugendstil-Konzerthalle war bis zu ihrer Schließung im Jahr 2004 über die Landesgrenzen hinaus für ihre einmalige Akustik bekannt.