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Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt öffentlich aus

Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt öffentlich aus

vom 14.03.2024

Die Stadt Görlitz schreibt aktuell auf der Grundlage der sog. EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ihren Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange fort. Ziel der Fortschreibung ist es, die durch den Verkehr hervorgerufene Lärmsituation nach 2013 (und 2018) erneut zu bewerten sowie gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm zu identifizieren. Der Fokus liegt dabei auf den Görlitzer Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen von über drei Millionen Fahrzeugen im Jahr.

In den vergangenen Monaten wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes im Zusammenwirken der Stadtverwaltung und dem Ingenieurbüro IVAS aus Dresden erarbeitet. Dabei wurden auch die Hinweise aus der frühzeitigen Mitwirkungsstufe einbezogen. Im nunmehr vorliegenden Planentwurf werden die Lärmsituation und Betroffenheit in der Stadt Görlitz analysiert und Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastungen detailliert beschrieben und begründet.

Der Entwurf kann in der Zeit vom 25.03. bis einschließlich 26.04.2024 in der Jägerkaserne (Hugo-Keller-Straße 14) zu den jeweiligen Sprechzeiten im Sachbereich Verkehrsplanung im Raum 57 eingesehen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben außerdem ab dem 25.3. die Möglichkeit, die Entwurfsunterlagen auch im Internet unter https://www.goerlitz.de/Laermaktionsplanung.html  abzurufen. Anregungen und Einwendungen können schriftlich bis zum 03.05.2024 an das Amt für Stadtentwicklung, Hugo-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz oder per E-Mail an verkehrsplanung@goerlitz.de gerichtet werden.

Für alle Interessierten findet am 09.04.2024 um 17:30 Uhr im Raum 350 der Jägerkaserne zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den ausgelegten Unterlagen statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen anschaulich erklärt und auftretende Fragen beantwortet.

Die Görlitzer Bürgerinnen und Bürger erhalten damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und eigene Hinweise einzubringen. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Der Lärmaktionsplan soll letztlich dem Görlitzer Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden und mit Maßnahmen an den Lärmschwerpunkten sowie gesamtstädtisch einen Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität in der Stadt Görlitz leisten.