Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge 2024
vom 10.04.2024
Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 8 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.
Die Parkflächen werden ab 01.06.2024 bereitgestellt.
Die Sondernutzungsgebühren für die Reservierung und Absperrung von Straßenraum für Carsharing betragen lt. Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz 0,50 EUR pro m² und Woche. Die Größe eines Stellplatzes beträgt in der Regel 6,00 m x 2,00 m bei Längsaufstellung bzw. 5,00 m x 2,5 m bei Queraufstellung. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Höhe von 25,00 EUR.