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Bereitstellung von Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen für die Jahre 2025 und 2026

Bereitstellung von Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen für die Jahre 2025 und 2026

vom 22.04.2024

Bereitstellung von Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit
motorbetriebenen Fahrzeugen auf dem Obermarkt und auf dem Demianiplatz in Görlitz
für die Jahre 2025 und 2026

Die Stadt Görlitz stellt Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit
motorbetriebenen Fahrzeugen im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem
Straßengesetz auf dem Obermarkt und auf dem Demianiplatz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung
wird durch die Stadt Görlitz festgelegt und beträgt maximal 2 Jahre. Er beginnt am 01.01.2025 und
endet spätestens am 31.12.2026. Die Sondernutzung kann auch nur jährlich für jeweils eine Saison
(April bis Oktober) erteilt werden. Analog zu öffentlichen Haltestellen sollen die Abfahrtsstellen von den
Fahrzeugen der Stadtrundfahrten in der Regel nur zum Ein- und Ausstieg der Fahrgäste angefahren
werden.

Die Abfahrtsstellen werden ab 01.01.2025 bereitgestellt.

 

Veroeffentlichung Abfahrtsstellen fuer Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen 2025 2026

Lageplan Abfahrtsstellen Stadtrundfahrten Demianiplatz.

Lageplan Abfahrtsstellen Stadtrundfahrten Obermarkt