Kulturraumförderung 2025 - Antrag auf Übernahme des Sitzgemeindeanteils durch die Stadt Görlitz bis 31.5.2024
vom 02.05.2024
Für das Haushaltsjahr 2025 können bis Mitte Juni 2024 Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Anträge auf Investitionsförderung beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Lunitz 10, 02826 Görlitz, gestellt werden.
Vor Antragstellung beim Kulturraum muss der Antragsteller das Einvernehmen mit der Sitzgemeinde herstellen. Sitzgemeinde ist die Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Sitz hat bzw. (bei Projekten) auf deren Gebiet die Maßnahme stattfinden soll.
Hierfür ist bis spätestens 31.5.2024 die Herstellung des Einvernehmens sowie die Übernahme des Sitzgemeindeanteils bei der Stadt Görlitz zu beantragen. Dazu sind die Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan, die Summe des beantragenden Sitzgemeindeanteils, sowie eine formlose Erklärung, dass die Angaben denen im Kulturraumantrag entsprechen, an die Stadtverwaltung Görlitz, Büro des Bürgermeisters Dezernat II, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz bzw. per E-Mail an buero-bm2@goerlitz.de zu senden.
Fragen hierzu beantwortet die Kulturmanagerin der Stadt Görlitz, Antonia Menzel, unter 03581 672447 bzw. über die oben genannte E-Mail-Adresse.
Bei generellen Fragen zum Antrag auf Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien zur Verfügung (Tel.: 03581 663 9400).
zur Pressemitteilung des Kulturraums Oberlausitz/Niederschlesien