Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile 2024
vom 02.05.2024
Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit.
Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 10 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.
Die Parkflächen werden ab 01.07.2024 bereitgestellt.