Qualifizierter Mietspiegel für Görlitz
vom 15.05.2024
Im Juli 2022 ist das bundesweite Mietspiegelreformgesetz in Kraft getreten. Es führt dazu, dass Kommunen mit mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet sind, Mietspiegel zu erstellen. Die Stadt Görlitz lässt nun erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellen, dazu wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.
Zur Erstellung des Mietspiegels wird eine Befragung zu insgesamt 3.000 Wohnungen durchgeführt. Mitte Mai 2024 werden die Mieterinnen und Mieter zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert. Abgefragt werden neben Angaben zur Miete auch die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Die Fragen können über eine eigens dafür eingerichtete Homepage bequem online beantwortet werden. Auf Anfrage versendet das ALP Institut auch einen Papierfragebogen mit kostenfreiem Rückumschlag.
Parallel zur Befragung der Mieterinnen und Mieter werden auch die Vermieterinnen und Vermieter in Görlitz mit einem vergleichsweise großen Bestand gebeten, Auskunft zu erteilen. Nach dem neuen Gesetz ist die Teilnahme an der Befragung für alle verpflichtend.