Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025
vom 04.12.2024
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid - Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!
Die Stadt Görlitz informiert, dass die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 nach neuen Regelungen durch die Grundsteuerreform erhoben wird. Sämtliche Grundstücke wurden in diesem Zusammenhang neu bewertet. Ab 10. Januar 2025 erfolgt daher der Versand neuer Grundsteuerbescheide. Alte Grundsteuerbescheide verlieren ihre Wirksamkeit.
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid! Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, überprüfen Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nichts weiter zu tun. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugeht. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so ist dies auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen Sie die dabei hinterlegte Bankverbindung.
Wenn Sie am SEPA-Basislastschrift teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Schaltfläche „Einzugsermächtigung erteilen“ unter folgenden Link auf der Internetseite der Stadt Görlitz: https://www.goerlitz.de/Formulare.html
Anfragen zur Grundstücksbewertung und zur Höhe des Grundsteuermessbetrages richten Sie bitte ausschließlich an das Finanzamt Görlitz, Sonnenstraße 7 in 02826 Görlitz.
Mehr dazu unter: https://www.goerlitz.de/aemter/anliegen/130-Grundsteuer