Neue Hundesteuermarke für 2025 bis 2027 kommt per Post
vom 04.12.2024
Stadt Görlitz - Hundesteuermarke 2025-2027
Für den Zeitraum 2025 bis 2027 werden durch die Stadt Görlitz neue Hundesteuermarken ausgegeben. Diese sind blau und haben eine Tropfenform.
Gültig sind die neuen Steuermarken für die Jahre 2025 bis 2027. Mit der Ausgabe der neuen Marken verlieren die derzeitigen violetten Marken für den Zeitraum 2022 bis 2024 ihre Gültigkeit.
Die neuen Hundesteuermarken werden per Post mit dem neuen Hundesteuerbescheid versendet. Der Versand der Hundesteuerbescheide erfolgt voraussichtlich im Januar 2025. Mit Empfang der neuen Steuermarke hat der Hundehalter diese zu verwenden. Die alten Hundesteuermarken müssen nicht zurückgegeben werden. Für den Austausch muss der Bürger somit nicht bei der Behörde vorsprechen.
Bei Abmeldung eines Hundes muss die gültige Hundesteuermarke weiterhin an die Stadt Görlitz zurückgegeben werden!
Dabei weisen wir darauf hin, dass ein Hundehalter seine Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten, gültigen Steuermarke umherlaufen lassen darf und die gültige Steuermarke bei Kontrollen den Bediensteten und Beauftragten der Stadt auf Verlangen vorzuzeigen ist (vgl. § 7 Abs. 2 Hundesteuersatzung).
Weitere Informationen zur Hundesteuer, Leinenzwang und Hundehaltung erhalten Sie unter www.goerlitz.de/steuern