zurück zur Übersicht

Bundestagswahl: Öffnungszeiten des Briefwahlbüros und weitere Informationen

Bundestagswahl: Öffnungszeiten des Briefwahlbüros und weitere Informationen

vom 08.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wahlberechtigte Görlitzerinnen und Görlitzer, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Dazu benötigt werden ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können zum einen mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden, die per Post zugeht. Der entsprechende Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden. Er muss ausgefüllt und rechtzeitig an

Stadtverwaltung Görlitz

Briefwahlbüro

Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz

geschickt werden.

Auch online können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dazu kann man den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte scannen.

Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen können auch im Briefwahlbüro persönlich abgeholt werden. Bei Bedarf kann dort auch gleich gewählt werden. Eine telefonische Briefwahlbeantragung ist nicht möglich.

Briefwahlbüro ab 10. Februar geöffnet

Das Briefwahlbüro befindet sich im Raum 159 der Jägerkaserne (Hugo-Keller-Straße 14). Es ist ab
10. Februar 2025 wie folgt geöffnet:

Montag              9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr

Dienstag            9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr

Mittwoch           9 bis 12 Uhr

Donnerstag        9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr

Freitag                9 bis 12 Uhr

Außerdem ist das Briefwahlbüro am Freitag, 21. Februar 2025, zusätzlich von 13 Uhr bis 15 Uhr und für die in der Bundeswahlordnung benannten Sonderfälle am Sonnabend, 22. Februar 2025, von 11 bis 12 Uhr geöffnet.

 

Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros unter der Rufnummer 03581/67 2500 erreichbar.

 

Wichtiger Hinweis: Zu beachten ist, dass der verschlossene Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettelumschlag sowie dem sich darin befindlichen Stimmzettel rechtzeitig übersandt werden muss. Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr eingegangen sein.