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Stadt Görlitz legt Entwürfe der Haushaltssatzungen 2025 und 2026 öffentlich aus

Stadt Görlitz legt Entwürfe der Haushaltssatzungen 2025 und 2026 öffentlich aus

vom 11.02.2025


Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Görlitz für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, in der Zeit vom 11.02.2025 bis 20.02.2025 öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt jeweils

Montag, Mittwoch, Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag             
09:00 bis 12:00 Uhr und   13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 
09:00 bis 12:00 Uhr

im Rathaus, Untermarkt 6-8, III. Stock, Zimmer 300a, Amt für Stadtfinanzen.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Einwendungen sind an die Auslegungsstelle oder zur Niederschrift einzureichen.

Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 ist auf der Homepage der Stadt Görlitz veröffentlicht: https://www.goerlitz.de/Stadtfinanzen