Stadt Görlitz legt Entwürfe der Haushaltssatzungen 2025 und 2026 öffentlich aus
vom 11.02.2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Görlitz für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, in der Zeit vom 11.02.2025 bis 20.02.2025 öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt jeweils
Montag, Mittwoch, Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
im Rathaus, Untermarkt 6-8, III. Stock, Zimmer 300a, Amt für Stadtfinanzen.
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Einwendungen sind an die Auslegungsstelle oder zur Niederschrift einzureichen.
Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 ist auf der Homepage der Stadt Görlitz veröffentlicht: https://www.goerlitz.de/Stadtfinanzen