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Anmeldungen von Veranstaltungen am Berzdorfer See für das Jahr 2025

Anmeldungen von Veranstaltungen am Berzdorfer See für das Jahr 2025

vom 07.03.2025


In Vorbereitung der Berzdorfer-See-Saison 2025 bitten wir Veranstalter, die im Jahr 2025 ein größeres Event am See planen, dies bis zum 24.3.25

in den Gemeinden Bernstadt – ordnungsamt@stadt-bernstadt.de (zuständig für den Bereich Blaue Lagune – Schönau Berzdorf) und Görlitz – ordnungsamt@goerlitz.de (zuständig für die Bereiche Nordstrand, Nordost-Strand, Deutsch Ossig und Hafen Tauchritz) zu beantragen. Dies betrifft ausschließlich Veranstaltungen, die gemäß der in Bernstadt und Görlitz geltenden Polizeiverordnungen eine Genehmigung benötigen, weil sie die Nachtruhe (ab 22 Uhr) beeinträchtigen würden.

Genehmigungsfähig sind solche Veranstaltungen, für die ein öffentliches Interesse vorliegt. Das heißt, private Firmenfeiern, Geburtstage, sowie Events, die nur einen kleinen oder bestimmten Teilnehmerkreis betreffen (und nach 22:00 Uhr die Nachtruhe beeinträchtigen), werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wird von den jeweiligen Gemeinden nach Antragstellung geprüft.

Um eine möglichst sinnvolle Verteilung von Veranstaltungen an Berzdorfer See räumlich und zeitlich über die Saison gewährleisten zu können, haben sich die Gemeinden bereits 2022 auf eine einheitliche Verfahrensweise geeinigt. Das heißt, die angemeldeten Veranstaltungen werden gemeinsam gesichtet und die jeweiligen Genehmigungen miteinander abgestimmt. Veranstaltungen, die nach dem hier genannten Stichtag (24.3.25) beantragt werden, können grundsätzlich in 2025 nicht berücksichtigt werden. Festgelegt ist, dass maximal an 6 Wochenenden im Jahr Veranstaltungen im oben beschriebenen Sinne am See stattfinden. 

Die Polizeiverordnungen der Stadt Görlitz und der Stadt Bernstadt a. d. Eigen sind auf den jeweiligen Homepages zu finden.