Ergänzung und Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Görlitz (2025)
vom 11.04.2025
Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat am 19.12.2024 die Ergänzung und Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2021 auf den Weg gebracht.
Das Einzelhandelskonzept enthält Leitlinien für eine zielgerichtete und nachhaltige Einzelhandelsentwicklung und beinhaltet unter anderem ein Standort- und Sortimentskonzept. Das bisherige Konzept soll in seinen Grundzügen beibehalten werden und um zwei neue Standorte ergänzt werden. Zum einen soll ein neuer zentraler Versorgungsbereich als Nahversorgungszentrum im Bereich der Christoph-Lüders-Straße mehr Entwicklungsspielraum für den Handel sowie für zentrale Funktionen bieten. Dies ermöglicht eine weitere funktionelle Stärkung der Innenstadt West als Wohn-, aber auch als Arbeitsstandort. Eine Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes soll auch in Hagenwerder erfolgen. Im Hinblick auf aktuell sehr weite Entfernungen zu Versorgungsmöglichkeiten und im Zusammenhang mit den touristischen Entwicklungen am Berzdorfer See soll ein Nahversorgungsstandort im Bereich August-Bebel-Straße in das Nahversorgungsnetz aufgenommen werden.
Der vorliegende Entwurf der Ergänzung und Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird nun der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Beteiligung vorgelegt.
Der Entwurf des Konzeptes kann auf der Internetseite der Stadt Görlitz
unter:
https://www.goerlitz.de/Einzelhandelskonzept.html
eingesehen werden. Stellungnahmen zum Konzept können bis zum 05.05.2025 per E-Mail an staedtebau@goerlitz.de oder postalisch an Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz gesendet werden.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Stadtrat eine Entscheidung über die Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes treffen.