zurück zur Übersicht

Förderung kleiner und Kleinstunternehmen (KU)

Förderung kleiner und Kleinstunternehmen (KU)

Typ:

EFRE

Projektträger:

verschiedene Unternehmen mit Firmensitz in der Gründerzeitlichen Kernstadt

Projektbeschreibung:

Merkmal der westlichen Innenstadt ist von jeher eine leistungsfähige und breit gefächerte Unternehmerschaft. Die Entwicklung des Fördergebietes "Gründerzeitliche Kernstadt" steht daher im engem Zusammenhang mit seiner wirtschaftlichen Belebung, marktfähigen Betrieben und einem breiten Branchenmix. Ein Förderschwerpunkt im EFRE Verfahren ist aus diesem Grund die Unternehmensförderung. Bereits ansässige oder sich neu im Fördergebiet ansiedelnde Gewerbetreibende, die die Kriterien eines Kleinen oder Kleinstunternehmens erfüllten, können einen Zuschuss für Investitionen erhalten.  Maximal ist eine Zuwendung  i. H. von 40% der förderfähigen Kosten bis zu einer Kappungsgrenze von 35.000 EURO möglich. Davon werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 60%, vom Land Sachsen 15% und von der Stadt Görlitz 25% finanziert. Die kommunale Förderrichtlinie wurde vom Stadtrat beschlossen. Ab III. Quartal 2024 konnten Einzelanträge bei der Stadt Görlitz eingereicht. Die ersten vier Bewilligungsbescheide übergab der Oberbürgermeister persönlich an die  Unternehmer.

Vorhabensskizze

KU-Förderrichtlinie

Fördergebiet Straßenauflistung

Förderantrag-Formular

Förderantrag - Merkblatt "Kein Unternehmen in Schwierigkeiten"

Förderantrag - Merkblatt "EU-Grundrechtecharta"

Förderantrag - Merkblatt "Subventionserhebliche Tatsachen"

Förderantrag - Merkblatt "Datenschutz SAB"

Förderantrag - Merkblatt "Datenschutz Stadt Görlitz"

Förderantrag - Anlage 2 "Förderkriterien"

Förderantrag - Anlage 3 "Erklärung Steuerberater"

Förderantrag - Anlage 6 "KU Selbsterklärung"

Förderantrag - Anlage 7 "De-minimis-Erklärung"

Umsetzungsstand:

Maßnahme in Umsetzung

Finanzierung:





230.000,00

172.500,00

57.500