Namensänderung des Hundehalters mitteilen
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
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zuständige Stelle
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Voraussetzungen
Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.
Erforderliche Unterlagen
Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.
Fristen
keine
Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:45