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Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes an:

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

Erforderliche Unterlagen

Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

Fristen

keine

Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

Keine Formulare vorhanden

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

Postfach
300131 oder 300141
02806 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 0

E-Mail
datenschutzbeauftragte@goerlitz.de

E-Mail
info@goerlitz.de

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Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes an:

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

Erforderliche Unterlagen

Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

Fristen

keine

Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Lebenslagen

ID: 6000067 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:45