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Bauvorhaben, Nutzungsaufnahme anzeigen

Bauvorhaben, Nutzungsaufnahme anzeigen

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage nach § 82 Absatz 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher anzeigen. Dies gilt nicht, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

Bei einem Wohngebäude beispielsweise wäre die Aufnahme der Nutzung gleichzusetzen mit dem Bezug des Hauses. Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.

Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage nach § 82 Absatz 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher anzeigen. Dies gilt nicht, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

Bei einem Wohngebäude beispielsweise wäre die Aufnahme der Nutzung gleichzusetzen mit dem Bezug des Hauses. Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde an, in der sich das Baugrundstück befindet:

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

Verfahrensablauf

Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde die beabsichtige Aufnahme der Nutzung online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.

Online-Anzeige

Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein bundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
  • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr bundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
  • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
  • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
    Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.

Schriftliche Anzeige

Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

  • Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Formular

Fristen

Anzeige: mindestens 2 Wochen vor beabsichtigter Nutzungsaufnahme

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 10.03.2025

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 2012

E-Mail
bauordnung@goerlitz.de

Servicekonto-ID
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
(Um eine Servicekontonachricht zu verschicken, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich)

Weitere Informationen

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Geben Sie die Stadt oder Gemeinde an, in der sich das Baugrundstück befindet:

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

Verfahrensablauf

Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde die beabsichtige Aufnahme der Nutzung online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.

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  • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
    Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.

Schriftliche Anzeige

Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

  • Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Formular

Fristen

Anzeige: mindestens 2 Wochen vor beabsichtigter Nutzungsaufnahme

Kosten (Gebühren)

keine

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Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 10.03.2025

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Lebenslagen

ID: 6000100 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:36