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Reisepass ändern lassen (Wohnort)

Reisepass ändern lassen (Wohnort)

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie Ihren neuen Wohnort ein:

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Fristen

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

keine (Eintragung vor Ort)

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei. 04.08.2017

Rechtsbehelf

­

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 2737

Telefon
+49 3581 67 2739

E-Mail
einwohnermeldewesen@goerlitz.de

Servicekonto-ID
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
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Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Fristen

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

keine (Eintragung vor Ort)

Hinweise (Besonderheiten)

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei. 04.08.2017

Rechtsbehelf

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Lebenslagen

ID: 6000239 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:47