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Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden

Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann dies auch für ältere Kinder erfolgen.

Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde und geeignet ist.

Hinweis: Sie können sich auch eine Betreuungsperson ohne kommunale Vermittlung suchen. Eine Kostenbeteiligung der Kommune erfolgt aber grundsätzlich nur dann, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater die behördliche Pflegeerlaubnis hat und die Kindertagespflegestelle im sogenannten Bedarfsplan enthalten ist.

Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann dies auch für ältere Kinder erfolgen.

Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde und geeignet ist.

Hinweis: Sie können sich auch eine Betreuungsperson ohne kommunale Vermittlung suchen. Eine Kostenbeteiligung der Kommune erfolgt aber grundsätzlich nur dann, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater die behördliche Pflegeerlaubnis hat und die Kindertagespflegestelle im sogenannten Bedarfsplan enthalten ist.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts an:

Zuständige Stelle

Jugendamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes beziehungsweise örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Voraussetzungen

  • physische und psychische Gesundheit
  • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahme siehe "Frist / Dauer")

Verfahrensablauf

Vermittlung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • Lassen Sie sich von der Gemeinde oder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine Betreuungsperson empfehlen.
  • Stellen Sie sich und Ihr Kind bei der Betreuungsperson vor, überzeugen Sie sich davon, ob die Art der Betreuung Ihren Vorstellungen entspricht.
  • Beim gegenseitigem Einverständnis schließen Sie mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt unter anderem die tägliche Betreuungszeit.
  • Einzelne Tagesmütter oder -väter nehmen Babys auch schon nach Ablauf der Mutterschutzfrist auf (Kinder im Alter ab acht Wochen), die Anmeldung erfolgt dann auf Absprache.
  • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen.
  • Die Betreuungsperson benötigt eine Pflegeerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ärztliche Untersuchung und Impfnachweis
  • gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht

Fristen

  • Anmeldung: sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn

Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.

Kosten (Gebühren)

  • variabel

Elternbeitrag – die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 30.09.2024

Rechtsbehelf

­

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

Keine Formulare vorhanden

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

Postfach
300131 oder 300141
02806 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 0

E-Mail
datenschutzbeauftragte@goerlitz.de

E-Mail
info@goerlitz.de

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts an:

Zuständige Stelle

Jugendamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes beziehungsweise örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Voraussetzungen

  • physische und psychische Gesundheit
  • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahme siehe "Frist / Dauer")

Verfahrensablauf

Vermittlung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • Lassen Sie sich von der Gemeinde oder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine Betreuungsperson empfehlen.
  • Stellen Sie sich und Ihr Kind bei der Betreuungsperson vor, überzeugen Sie sich davon, ob die Art der Betreuung Ihren Vorstellungen entspricht.
  • Beim gegenseitigem Einverständnis schließen Sie mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt unter anderem die tägliche Betreuungszeit.
  • Einzelne Tagesmütter oder -väter nehmen Babys auch schon nach Ablauf der Mutterschutzfrist auf (Kinder im Alter ab acht Wochen), die Anmeldung erfolgt dann auf Absprache.
  • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen.
  • Die Betreuungsperson benötigt eine Pflegeerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ärztliche Untersuchung und Impfnachweis
  • gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht

Fristen

  • Anmeldung: sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn

Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.

Kosten (Gebühren)

  • variabel

Elternbeitrag – die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 30.09.2024

Rechtsbehelf

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Lebenslagen

ID: 6000250 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:44