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Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen

Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Hinweis:

Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Hinweis:

Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie Ihren Wohn- oder Firmen- bzw. Niederlassungssitz ein:

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
  • Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" – nach Ortsauswahl).

Erforderliche Unterlagen

  • eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
  • für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung)
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

  • EUR 40,00 bis EUR 1.300,00 (aufwandsabhängig)

Bearbeitungsdauer

  • bis zu zwei Wochen

Hinweis:

Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. 21.05.2024

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 2132

E-Mail
svb@goerlitz.de

Weitere Informationen

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Geben Sie Ihren Wohn- oder Firmen- bzw. Niederlassungssitz ein:

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
  • Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" – nach Ortsauswahl).

Erforderliche Unterlagen

  • eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
  • für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung)
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

  • EUR 40,00 bis EUR 1.300,00 (aufwandsabhängig)

Bearbeitungsdauer

  • bis zu zwei Wochen

Hinweis:

Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. 21.05.2024

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Lebenslagen

ID: 6000465 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:42