Personalausweis, Online-Ausweisfunktion entsperren lassen
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde. Haben Sie Ihre eingeschaltete Online-Ausweisfunktion zwischenzeitlich sperren lassen, können Sie diese in dem Fall natürlich wieder entsperren lassen.
Weitere Informationen
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zuständige Stelle
Kontaktmöglichkeiten
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Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Aus Sicherheitsgründen können Sie die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion nur persönlich vornehmen lassen. Eine Vertretung ist hierfür nicht möglich. Auch eine Entsperrung über den Sperrnotruf ist nicht möglich.
Sie teilen der Personalausweisbehörde ihr Anliegen (Entsperrersuchen) vor. Nachdem Sie identifiziert wurden, wird die Personalausweisbehörde die Entsperrung veranlassen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass, Geburts- oder Eheurkunde
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage
- § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Sperren der Online-Ausweisfunktion, Zuständigkeiten
- § 26 Personalausweisverordnung (PAuswV) – Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- § 2 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Rechtsbehelf
Lebenslagen
Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:46