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Bebauungsplan einsehen

Bebauungsplan einsehen

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.

Nicht für jedes Gebiet gibt es einen B-Plan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne B-Plan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.

Nicht für jedes Gebiet gibt es einen B-Plan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne B-Plan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Gemeinde ein, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet:

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Jede/r kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Auf Verlangen hat die Stadt oder Gemeinde über den Inhalt Auskunft zu geben.

  • Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
  • Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen B-Pläne soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Verfahrensablauf

Ihre Gemeinde informiert Sie darüber, wo und wann Sie den B-Plan einsehen können.

Erforderliche Unterlagen

Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Fristen

keine

Hinweis: Ein rechtskräftiger B-Plan muss bei der Gemeinde einsehbar sein.

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten B-Plans ist möglich. Die Gebühren sind je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

  • § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Einsicht in den Bebauungsplan

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.06.2022

Rechtsbehelf

keine Angaben

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

Keine Formulare vorhanden

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

Postfach
300131 oder 300141
02806 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 0

E-Mail
datenschutzbeauftragte@goerlitz.de

E-Mail
info@goerlitz.de

Weitere Informationen

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Geben Sie die Gemeinde ein, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet:

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Jede/r kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Auf Verlangen hat die Stadt oder Gemeinde über den Inhalt Auskunft zu geben.

  • Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
  • Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen B-Pläne soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Verfahrensablauf

Ihre Gemeinde informiert Sie darüber, wo und wann Sie den B-Plan einsehen können.

Erforderliche Unterlagen

Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Fristen

keine

Hinweis: Ein rechtskräftiger B-Plan muss bei der Gemeinde einsehbar sein.

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten B-Plans ist möglich. Die Gebühren sind je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

  • § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Einsicht in den Bebauungsplan

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.06.2022

Rechtsbehelf

keine Angaben

Lebenslagen

ID: 6000666 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:36