zurück zur Übersicht

Friedhof, Grabmale und andere bauliche Anlagen genehmigen lassen (kommunale Träger)

Friedhof, Grabmale und andere bauliche Anlagen genehmigen lassen (kommunale Träger)

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie den Standort des Friedhofes ein:

Zuständige Stelle

Friedhofsamt bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

    

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über die Voraussetzungen und den Ablauf.

Erforderliche Unterlagen

     

Fristen

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzungen und / oder Satzungen der Gemeinde

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 20.03.2023

Rechtsbehelf

Sofern ein Rechtsanspruch besteht: Klage vor dem Verwaltungsgericht (nähere Informationen im Bescheid).

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Schanze 11 b
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 401012

E-Mail
staedtischer-friedhof@goerlitz.de

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie den Standort des Friedhofes ein:

Zuständige Stelle

Friedhofsamt bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

    

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über die Voraussetzungen und den Ablauf.

Erforderliche Unterlagen

     

Fristen

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzungen und / oder Satzungen der Gemeinde

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 20.03.2023

Rechtsbehelf

Sofern ein Rechtsanspruch besteht: Klage vor dem Verwaltungsgericht (nähere Informationen im Bescheid).

Lebenslagen

Keine Lebenslagen vorhanden

ID: 6000734 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:40