Friedhof, Grabmale und andere bauliche Anlagen genehmigen lassen (kommunale Träger)
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Weitere Informationen
Onlineantrag
Formulare und weitere Angebote
zuständige Stelle
Kontaktmöglichkeiten
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über die Voraussetzungen und den Ablauf.
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage
Kommunale Friedhofssatzungen und / oder Satzungen der Gemeinde
Rechtsbehelf
Sofern ein Rechtsanspruch besteht: Klage vor dem Verwaltungsgericht (nähere Informationen im Bescheid).
Lebenslagen
Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:40