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Halteverbot für Umzugstransporte beantragen

Halteverbot für Umzugstransporte beantragen

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde am Umzugsort an:

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt, der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn

  • das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung des Straßenverkehrs be- und entladen werden kann.

Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

  • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
  • Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen ausweisen.

Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Grund für das Halteverbot
  • Ort der Sperrung
  • zu beanspruchende Fläche
  • Dauer der Sperrung
  • Übersichtsplan oder Skizze
  • Verkehrszeichenplan

Fristen

Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

Kosten (Gebühren)

Die Gebühren sind abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 05.08.2022

Rechtsbehelf

keine Angaben

Onlineantrag

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 2132

E-Mail
svb@goerlitz.de

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde am Umzugsort an:

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt, der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn

  • das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung des Straßenverkehrs be- und entladen werden kann.

Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

  • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
  • Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen ausweisen.

Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Grund für das Halteverbot
  • Ort der Sperrung
  • zu beanspruchende Fläche
  • Dauer der Sperrung
  • Übersichtsplan oder Skizze
  • Verkehrszeichenplan

Fristen

Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

Kosten (Gebühren)

Die Gebühren sind abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 05.08.2022

Rechtsbehelf

keine Angaben

Lebenslagen

ID: 6000913 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-01 13:41:35