Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen
Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen.
Weitere Informationen
Unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle können Sie außerdem Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Formulare und weitere Angebote
Keine Formulare vorhanden
zuständige Stelle
Kontaktmöglichkeiten
Hausanschrift
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz
Postfach
300131 oder 300141
02806 Görlitz
Telefon
+49 3581 67 0
E-Mail
datenschutzbeauftragte@goerlitz.de
E-Mail
info@goerlitz.de
Voraussetzungen
Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage
- § 61 Personenstandsgesetz (PStG) – Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- § 63 PStG – Benutzung in besonderen Fällen
- § 64 PStG – Sperrvermerke
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Lebenslagen
Keine Lebenslagen vorhanden
Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:38