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Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

Mandantendetails:

Freistaat Sachsen

Für den passenden Krippenplatz für ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die nahe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen aller Träger.

Anhand der Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen, beispielsweise nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter drei Jahren auf. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Ansprechstelle

freier Träger oder Betreiber der Kinderkrippe

Für den passenden Krippenplatz für ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die nahe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen aller Träger.

Anhand der Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen, beispielsweise nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter drei Jahren auf. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Ansprechstelle

freier Träger oder Betreiber der Kinderkrippe

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

(keine Ortsauswahl möglich)

Zuständige Stelle

freier Träger oder Betreiber der Kinderkrippe

Voraussetzungen

  • Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung
  • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe unten)
  • physische und psychische Gesundheit

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber der Kinderkrippe.

Hinweis: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ärztliche Untersuchung und Impfnachweise

Fristen

  • Anmeldung: spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger).
  • Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.
  • Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)

Kosten (Gebühren)

Elternbeitrag in Sachsen: höchstens 23 Prozent der Personal- und Sachkosten.

Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 30.09.2024

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

Keine Formulare vorhanden

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Postfach
300131 oder 300141
02806 Görlitz

Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 1401

E-Mail
kindertagesstaetten@goerlitz.de

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

(keine Ortsauswahl möglich)

Zuständige Stelle

freier Träger oder Betreiber der Kinderkrippe

Voraussetzungen

  • Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung
  • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe unten)
  • physische und psychische Gesundheit

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber der Kinderkrippe.

Hinweis: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ärztliche Untersuchung und Impfnachweise

Fristen

  • Anmeldung: spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger).
  • Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.
  • Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)

Kosten (Gebühren)

Elternbeitrag in Sachsen: höchstens 23 Prozent der Personal- und Sachkosten.

Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 30.09.2024

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Lebenslagen

ID: 6001164 | Mandanten ID: 1 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:43