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Antrag zur Nutzung einer Kommunalen Einrichtung - für Antragsteller nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Görlitz -

Antrag zur Nutzung einer Kommunalen Einrichtung - für Antragsteller nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Görlitz -

Mandantendetails:

Görlitz

Stadt Görlitz
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

 

Vertreten durch

 

Oberbürgermeister Octavian Ursu

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 140513837

 

Stadtverwaltung Görlitz
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

 

Kontakt

 

Telefon: +49 (0) 3581 67-0
Telefax: +49 (0) 3581 67-1441
E-Mail: presse@goerlitz.de

 

Zentrale Postanschrift für alle Einrichtungen der Stadt Görlitz
Postanschrift

Stadtverwaltung Görlitz

Postfach 300131 oder 300141

02806 Görlitz

Hausanschrift

Stadtverwaltung Görlitz

Untermarkt 6-8

02826 Görlitz

Zentrale Telefonnummer: +49 3581 67-0

E-Mail: info@goerlitz.de

 

Anfrage zur Nutzung von Sportstätten der Stadt Görlitz

Anfrage zur Nutzung von Sportstätten der Stadt Görlitz

Weiterführende Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Stadt Görlitz

Zuständige Stelle

Amt für Jugend, Schule & Sport, Soziales

Voraussetzungen

Ausübung sportlicher Aktivitäten in Sportstätten kommunaler Träger (Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen, kommunale Eigenbetriebe)

Antragsberechtigte

  • vorrangig alle als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen (Sportvereine), vertreten durch den Vorstand (§ 26 BGB)
  • nachrangig "sonstige Nutzende", z. B. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit u. a.

Bevorzugt werden im Allgemeinen Sportorganisationen aus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde .

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

  • Formblatt "Antrag zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte"
  • vollständige Anschrift & Kontaktdaten

Fristen

Kommunale Sportstätten werden im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Nutzung an Dritter bereitgestellt. Die Nutzung der Sportstätten ist für den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Regel an das Schuljahr gebunden.

  • Termin für die Beantragung einer Nutzung ist der 30.06. für das kommende Schuljahr.
  • Termin für eine kurzfristige Nutzung - Antrag ist 10 Arbeitstage vor Nutzungsbeginn einzureichen

Kosten (Gebühren)

  • Die entstehenden Nutzungsentgelte basieren auf der Entgeltordnung der Stadt Görlitz.
  • Entgelte können, wenn die Antragsvoraussetzungen vorhanden sind (z. B. Sportvereine die gemeinnützig sind, ihren Sitz in der Stadt Görlitz haben und deren Mitglieder überwiegend in Görlitz wohnhaft sind) gem. Sportförderrichtlinie bezuschusst werden.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

  • BGB,
  • Verwaltungsverfahrensgesetz,
  • Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO),
  • Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Görlitz (Sportförderrichtlinie),
  • Entgeltordnung der Stadt Görlitz
  • Überlassungsordnung der Stadt Görlitz

Freigabevermerk

15.08.22

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats kann nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Görlitz erhoben werden.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Postfach
300131 oder 300141
02806 Görlitz

Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 2152

E-Mail
schulverwaltungsamt@goerlitz.de

Weiterführende Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Stadt Görlitz

Zuständige Stelle

Amt für Jugend, Schule & Sport, Soziales

Voraussetzungen

Ausübung sportlicher Aktivitäten in Sportstätten kommunaler Träger (Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen, kommunale Eigenbetriebe)

Antragsberechtigte

  • vorrangig alle als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen (Sportvereine), vertreten durch den Vorstand (§ 26 BGB)
  • nachrangig "sonstige Nutzende", z. B. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit u. a.

Bevorzugt werden im Allgemeinen Sportorganisationen aus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde .

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

  • Formblatt "Antrag zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte"
  • vollständige Anschrift & Kontaktdaten

Fristen

Kommunale Sportstätten werden im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Nutzung an Dritter bereitgestellt. Die Nutzung der Sportstätten ist für den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Regel an das Schuljahr gebunden.

  • Termin für die Beantragung einer Nutzung ist der 30.06. für das kommende Schuljahr.
  • Termin für eine kurzfristige Nutzung - Antrag ist 10 Arbeitstage vor Nutzungsbeginn einzureichen

Kosten (Gebühren)

  • Die entstehenden Nutzungsentgelte basieren auf der Entgeltordnung der Stadt Görlitz.
  • Entgelte können, wenn die Antragsvoraussetzungen vorhanden sind (z. B. Sportvereine die gemeinnützig sind, ihren Sitz in der Stadt Görlitz haben und deren Mitglieder überwiegend in Görlitz wohnhaft sind) gem. Sportförderrichtlinie bezuschusst werden.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

  • BGB,
  • Verwaltungsverfahrensgesetz,
  • Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO),
  • Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Görlitz (Sportförderrichtlinie),
  • Entgeltordnung der Stadt Görlitz
  • Überlassungsordnung der Stadt Görlitz

Freigabevermerk

15.08.22

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats kann nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Görlitz erhoben werden.

Lebenslagen

Keine Lebenslagen vorhanden

ID: 6003817 | Mandanten ID: 6000301 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:34