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Familienpass Görlitz

Familienpass Görlitz

Mandantendetails:

Görlitz

Stadt Görlitz
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

 

Vertreten durch

 

Oberbürgermeister Octavian Ursu

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 140513837

 

Stadtverwaltung Görlitz
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

 

Kontakt

 

Telefon: +49 (0) 3581 67-0
Telefax: +49 (0) 3581 67-1441
E-Mail: presse@goerlitz.de

 

Zentrale Postanschrift für alle Einrichtungen der Stadt Görlitz
Postanschrift

Stadtverwaltung Görlitz

Postfach 300131 oder 300141

02806 Görlitz

Hausanschrift

Stadtverwaltung Görlitz

Untermarkt 6-8

02826 Görlitz

Zentrale Telefonnummer: +49 3581 67-0

E-Mail: info@goerlitz.de

 

Das Zusammenleben von Eltern und Kindern verdient eine stärkere Beachtung in der Öffentlichkeit. Mit dem Familienpass will die Stadt Görlitz das Ansehen der Familie in der Öffentlichkeit besonders hervorheben. Die Unterstützung und Förderung der Familien, besonders der mit mehreren Kindern, ist eine unverzichtbare Aufgabe der Stadt. Hier, wo die Familien leben, ist für eine kinderfreundliche Umgebung zu sorgen.

Das Zusammenleben von Eltern und Kindern verdient eine stärkere Beachtung in der Öffentlichkeit. Mit dem Familienpass will die Stadt Görlitz das Ansehen der Familie in der Öffentlichkeit besonders hervorheben. Die Unterstützung und Förderung der Familien, besonders der mit mehreren Kindern, ist eine unverzichtbare Aufgabe der Stadt. Hier, wo die Familien leben, ist für eine kinderfreundliche Umgebung zu sorgen.

Weiterführende Informationen

Mit der Erweiterung des Leistungsumfanges des Familienpasses des Freistaates auf kommunalem Gebiet trägt die Stadt Görlitz zur finanziellen Entlastung der Familien bei und realisiert kommunale Familienpolitik.
 
Mehrtägige Klassenfahrten werden mit einem maximalen Betrag von 25 Prozent des Fahrtpreises jedoch nicht mehr als 25 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt einmal jährlich:

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Zwei-Eltern-Familien mit mindestens 3 Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Ein-Eltern-Familien mit mindestens 2 Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Familien mit mindestens 1 Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII beziehen und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind (mind. GbB 50 % )für das Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Der Antrag kann durch einen Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Bescheinigung der Kindergeldkasse über kindergeldberechtigte Kinder
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Nachweis über Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII

Fristen

  • 1 Kalenderjahr

Kosten (Gebühren)

  • gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ausgabe des Passes erfolgt über das Einwohnermeldeamt.

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

17.08.2022

Rechtsbehelf

kein

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 2727

E-Mail
einwohnermeldewesen@goerlitz.de

Weiterführende Informationen

Mit der Erweiterung des Leistungsumfanges des Familienpasses des Freistaates auf kommunalem Gebiet trägt die Stadt Görlitz zur finanziellen Entlastung der Familien bei und realisiert kommunale Familienpolitik.
 
Mehrtägige Klassenfahrten werden mit einem maximalen Betrag von 25 Prozent des Fahrtpreises jedoch nicht mehr als 25 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt einmal jährlich:

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Zwei-Eltern-Familien mit mindestens 3 Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Ein-Eltern-Familien mit mindestens 2 Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Familien mit mindestens 1 Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII beziehen und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind (mind. GbB 50 % )für das Kindergeld gezahlt wird und die in einem Haushalt leben und den Hauptwohnsitz in Görlitz haben.
  • Der Antrag kann durch einen Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Bescheinigung der Kindergeldkasse über kindergeldberechtigte Kinder
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Nachweis über Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII

Fristen

  • 1 Kalenderjahr

Kosten (Gebühren)

  • gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ausgabe des Passes erfolgt über das Einwohnermeldeamt.

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

17.08.2022

Rechtsbehelf

kein

Lebenslagen

Keine Lebenslagen vorhanden

ID: 6003825 | Mandanten ID: 6000301 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:40