zurück zur Übersicht

Anzeige nach § 12 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz

Anzeige nach § 12 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz

Mandantendetails:

Görlitz

Stadt Görlitz
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

 

Vertreten durch

 

Oberbürgermeister Octavian Ursu

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 140513837

 

Stadtverwaltung Görlitz
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

 

Kontakt

 

Telefon: +49 (0) 3581 67-0
Telefax: +49 (0) 3581 67-1441
E-Mail: presse@goerlitz.de

 

Zentrale Postanschrift für alle Einrichtungen der Stadt Görlitz
Postanschrift

Stadtverwaltung Görlitz

Postfach 300131 oder 300141

02806 Görlitz

Hausanschrift

Stadtverwaltung Görlitz

Untermarkt 6-8

02826 Görlitz

Zentrale Telefonnummer: +49 3581 67-0

E-Mail: info@goerlitz.de

 

Weiterführende Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

k.A.

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan mit Kennzeichnung des betroffenen Objekts
  • Fotos des/der betroffenen Bauteile/s

Fristen

Mit der Durchführung der Maßnahmen kann aber erst begonnen werden, wenn die Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Wochen nach dem Eingang der Anzeige schriftlich erklärt hat, ob für die geplanten Arbeiten doch ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 1 S. 2 SächsDSchG

Freigabevermerk

2022

Rechtsbehelf

.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 2623

E-Mail
denkmalschutz@goerlitz.de

Weiterführende Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

k.A.

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan mit Kennzeichnung des betroffenen Objekts
  • Fotos des/der betroffenen Bauteile/s

Fristen

Mit der Durchführung der Maßnahmen kann aber erst begonnen werden, wenn die Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Wochen nach dem Eingang der Anzeige schriftlich erklärt hat, ob für die geplanten Arbeiten doch ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 1 S. 2 SächsDSchG

Freigabevermerk

2022

Rechtsbehelf

.

Lebenslagen

Keine Lebenslagen vorhanden

ID: 6004023 | Mandanten ID: 6000301 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:35