Sondernutzungserlaubnis beantragen
Beschreibung: Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz
(Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für:
- Werbeaufsteller
- Warenauslagen
- ambulanter Handel
- für Veranstaltungswerbung
- Containeraufstellung
- Lagerung von Baumaterialien
- Aufstellung von Tischen und Stühlen (Freiluftgastronomie)
- Aufstellung von Infoständen
- Gerüstaufstellung
- Werbeplakatierung
- Überbauungen
- Verkaufsstände
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Formulare und weitere Angebote
zuständige Stelle
Kontaktmöglichkeiten
Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Telefon
+49 3581 67 2132
E-Mail
svb@goerlitz.de
Voraussetzungen
k.A.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen
Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen / Lageplan bzw. Lageskizze
MERKBLATT ZUR AUSSENBESTUHLUNG/FREISITZ
Fristen
Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.
Kosten (Gebühren)
k.A.
Hinweise (Besonderheiten)
Ansprechpartner: Zimmer 251
- Philipp Seibt
- Tel.: +49 3581 67-2132
- Fax: + 49 3581 67-2134
- E-Mail: sondernutzung@goerlitz.de
Rechtsgrundlage
§ 18 Sächsisches Straßengesetz
Rechtsbehelf
k.A.
Lebenslagen
Keine Lebenslagen vorhanden
Aktualisiert am: 2025-04-01 13:41:41