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Hundesteuer, Abmeldung beantragen

Hundesteuer, Abmeldung beantragen

Mandantendetails:

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes an, an dem der Hund bisher gehalten wurde:

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.

Verfahrensablauf

Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Hundesteuermarke
  • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

Fristen

Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweis: Sie erhalten gegebenenfalls die zuviel gezahlte Hundesteuer zurück.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Benötigte Dokumente und Unterlagen
Die Hundesteuermarke ist der Stadt Görlitz zurückzugeben.
Nachweis über die Abgabe bzw. den Verbleib des Hundes (z. B. Kaufvertrag)
oder tierärztliche Bescheinigung über den Tod/die Euthanasie des Hundes.

Frist zur Abmeldung
2 Wochen nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet

Weitere Verfahrensweise:
Sie erhalten von der Stadt Görlitz einen Änderungsbescheid.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Onlineantrag

Formulare und weitere Angebote

zuständige Stelle

Kontaktmöglichkeiten


Hausanschrift
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

Telefon
+49 3581 67 1303

E-Mail
steuern@goerlitz.de

Servicekonto-ID
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
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Weitere Informationen

Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

Geben Sie die Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes an, an dem der Hund bisher gehalten wurde:

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.

Verfahrensablauf

Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Hundesteuermarke
  • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

Fristen

Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweis: Sie erhalten gegebenenfalls die zuviel gezahlte Hundesteuer zurück.

Bearbeitungsdauer

Hinweise (Besonderheiten)

Benötigte Dokumente und Unterlagen
Die Hundesteuermarke ist der Stadt Görlitz zurückzugeben.
Nachweis über die Abgabe bzw. den Verbleib des Hundes (z. B. Kaufvertrag)
oder tierärztliche Bescheinigung über den Tod/die Euthanasie des Hundes.

Frist zur Abmeldung
2 Wochen nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet

Weitere Verfahrensweise:
Sie erhalten von der Stadt Görlitz einen Änderungsbescheid.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Lebenslagen

ID: 6004841 | Mandanten ID: 6000301 | Aktualisiert am: 2025-04-03 03:29:42