Behindertenfahrzeuge
Darauf sollten Sie beim Autoverkauf besonders achten Die notwendige Zusatz-Ausstattung in einem Kraftfahrzeug richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis. Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten: Viele Fahrzeughersteller bieten daneben Fahrhilfen an wie beispielsweise Hinweis: Nicht jede Servolenkung ist geeignet – sportliche Versionen können zu starken Widerstand bieten. Es wird empfohlen, vor dem Kauf eines Fahrzeuges zusammen mit der vorgesehenen Umrüstfirma die prinzipielle Eignung des Fahrzeugs zu klären. Versuchen Sie, Umbauvarianten vorab zu testen (zum Beispiel bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs) und erkundigen Sie sich, ob das Fahrzeug rückrüstbar ist (zum Beispiel für Wiederverkauf). Achtung! Klären Sie, ob Sie nach dem behindertengerechten Umbau eine neue Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug benötigen und ob das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden kann für den Fall eines Weiterverkaufs. Schwerbehinderte Menschen können Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Dabei hängt es von der Art der Behinderung (Merkzeichen) ab, ob eine Ermäßigung oder eine Befreiung in Frage kommt. Informieren Sie sich über die Parkregelungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Fahrer oder Fahrerinnen, die Menschen mit Behinderungen als Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung). Die Straßenverkehrsordnung lässt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen zu. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die zum Parken an Stellen berechtigt, an denen das Parken sonst nicht erlaubt ist ("Parkkarte", "Parkausweis").
Spezialvorrichtungen/Umbauten
Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Parken
Darauf sollten Sie beim Autoverkauf besonders achten
Spezialvorrichtungen/Umbauten
Welche Umbauten sind möglich?
Pedalumbauten
Lenkungen
Hilfssysteme
Komplettumbauten
Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Parken
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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 04.01.2024
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Aktualisiert am: 2025-04-03 06:14:27