Sachgebiet Bußgeld / Vollzugsdienst
Zugehörige Behörde: Große Kreisstadt Görlitz
Beschreibung
Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Görlitz verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten, die ausschließlich im Stadtgebiet Görlitz festgestellt werden. Dies erstreckt sich auf den ruhenden und fließenden Verkehr, sowie auf allgemeine Ordnungswidrigkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen.
Ordnungswidrigkeiten werden durch den gemeindlichen Vollzugsdienst, durch die Polizei, durch Anzeigen von Privatpersonen oder durch andere Ämter und Einrichtungen (z.B. Bauaufsicht, Einwohnermeldeamt) festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Die Bußgeldstelle Görlitz ahndet u.a. Verstöße
- im ruhenden Verkehr
- Rotlichtüberwachung
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- allg. Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen die StVO undStVZO
Der gemeindliche Vollzugsdienst
Die Aufgaben der Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt Görlitz sind sehr vielfältig. Hauptaufgabe ist dabei - neben Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr - die Feststellung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten im gesamten Gebiet der Stadt Görlitz. Ein großer Teil der Arbeit ist die Überwachung des sogenannten ruhenden Verkehrs. Ziel ist es dabei, Auswirkungen des Falschparkens auf den fließenden Verkehr zu verhindern und den knappen und wertvollen Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes werden z.B. folgende Ordnungswidrigkeiten festgestellt und zur Bearbeitung an die Bußgeldstelle Görlitz weitergeleitet:
- Parken auf Geh- und Radwegen, vor Grundstücksein- und ausfahrten, im Gleisbereich der Straßenbahn, an Haltestellen
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Parken im Halt- und Parkverbot, in Ladezonen
- Verstellen von Feuerwehrzufahrten
- Einhalten von Parkzeiten auf bewirtschafteten Parkflächen
- Abschleppen und Umsetzung von Fahrzeugen
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für den Straßenverkehr.
Weiterhin erfolgt u.a. die Kontrolle und Überwachung
- der Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Wegen und Grünanlagen
- die Einhaltung der Görlitzer Polizeiverordnung
- die Kontrolle von Hundebesitzern und ihren vierbeinigen Lieblingen
- illegale Müllablagerungen
- Gültigkeit von Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnissen
- Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Stadt Görlitz
Barrierefreiheit
Barrierefrei
Parkplatz
- Markierte Behindertenparkplätze vorhanden
- Parkplätze (gebührenpflichtig):
Hugo-Keller-Straße
Obermarkt
Elisabethstraße
- Parkhaus (gebührenpflichtig):
Citycenter-Frauentor
Öffentlicher Personennahverkehr
- Straßenbahn:
1 (Jägerkaserne)
2 (Jägerkaserne)
- Bus:
A (Obermarkt)
B (Jägerkaserne)
D (Jägerkaserne)
Zuständigkeit
- Abschleppen und Umsetzung von Fahrzeugen
- Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit
- Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
- Das Bußgeldverfahren
- Das Verwarnverfahren
- Geschwindigkeitsüberwachung
- Parken: Parkscheinautomaten
- Rotlichtüberwachung
- Ruhender Verkehr
Kontaktmöglichkeiten
Hausanschrift
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
E-Mail
bussgeldstelle@goerlitz.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Beschreibung
Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Görlitz verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten, die ausschließlich im Stadtgebiet Görlitz festgestellt werden. Dies erstreckt sich auf den ruhenden und fließenden Verkehr, sowie auf allgemeine Ordnungswidrigkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen.
Ordnungswidrigkeiten werden durch den gemeindlichen Vollzugsdienst, durch die Polizei, durch Anzeigen von Privatpersonen oder durch andere Ämter und Einrichtungen (z.B. Bauaufsicht, Einwohnermeldeamt) festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Die Bußgeldstelle Görlitz ahndet u.a. Verstöße
- im ruhenden Verkehr
- Rotlichtüberwachung
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- allg. Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen die StVO undStVZO
Der gemeindliche Vollzugsdienst
Die Aufgaben der Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt Görlitz sind sehr vielfältig. Hauptaufgabe ist dabei - neben Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr - die Feststellung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten im gesamten Gebiet der Stadt Görlitz. Ein großer Teil der Arbeit ist die Überwachung des sogenannten ruhenden Verkehrs. Ziel ist es dabei, Auswirkungen des Falschparkens auf den fließenden Verkehr zu verhindern und den knappen und wertvollen Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes werden z.B. folgende Ordnungswidrigkeiten festgestellt und zur Bearbeitung an die Bußgeldstelle Görlitz weitergeleitet:
- Parken auf Geh- und Radwegen, vor Grundstücksein- und ausfahrten, im Gleisbereich der Straßenbahn, an Haltestellen
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Parken im Halt- und Parkverbot, in Ladezonen
- Verstellen von Feuerwehrzufahrten
- Einhalten von Parkzeiten auf bewirtschafteten Parkflächen
- Abschleppen und Umsetzung von Fahrzeugen
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für den Straßenverkehr.
Weiterhin erfolgt u.a. die Kontrolle und Überwachung
- der Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Wegen und Grünanlagen
- die Einhaltung der Görlitzer Polizeiverordnung
- die Kontrolle von Hundebesitzern und ihren vierbeinigen Lieblingen
- illegale Müllablagerungen
- Gültigkeit von Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnissen
- Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Stadt Görlitz
Barrierefreiheit
Barrierefrei
Parkplatz
- Markierte Behindertenparkplätze vorhanden
- Parkplätze (gebührenpflichtig):
Hugo-Keller-Straße
Obermarkt
Elisabethstraße
- Parkhaus (gebührenpflichtig):
Citycenter-Frauentor
Öffentlicher Personennahverkehr
- Straßenbahn:
1 (Jägerkaserne)
2 (Jägerkaserne)
- Bus:
A (Obermarkt)
B (Jägerkaserne)
D (Jägerkaserne)
Zuständigkeit
- Abschleppen und Umsetzung von Fahrzeugen
- Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit
- Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
- Das Bußgeldverfahren
- Das Verwarnverfahren
- Geschwindigkeitsüberwachung
- Parken: Parkscheinautomaten
- Rotlichtüberwachung
- Ruhender Verkehr
Persönlicher Kontakt:
Herr Holger Kloß
Sachgebietsleiter
Kommunikationsmöglichkeiten
Keine Kommunikationsmöglichkeiten vorhanden
Anschriften
Keine Anschriften vorhanden
Übergeordnete Organisationseinheit:
Untergeordnete Organisationseinheit:
Formulare
Keine Formulare vorhanden
ID: 6009101 |
Mandanten ID: 6000301 |
Aktualisiert am: 2025-04-03 03:12:06