Wahlen

Wahl des Stadtrates - Wahlgebiet und Grundsätze

Wahlgebiet

Nach § 2 KomWG ist das Wahlgebiet das Gebiet der Stadt Görlitz. Die Stadt bildet einen Wahlkreis.

Grundsätze

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Görlitz. Die Stadträte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für 5 Jahre gewählt.              

Gemäß § 29 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sind in der Stadt Görlitz 38 Stadträte zu wählen.

Wahlberechtigt sind nach der Sächsischen Gemeindeordnung die Bürger der Gemeinde. Bürger ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit

mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in Görlitz seinen Hauptwohnsitz hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden können.

Wählbar in den Stadtrat sind die Bürger der Gemeinde. Bürger ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in Görlitz seinen Hauptwohnsitz hat und der nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.