Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Schützenstraße zwischen Postplatz und Bismarckstraße

Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 24.03. - 30.04.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Verkehr in Richtung Mühlweg wird über Konsulstraße und Gartenstraße umgeleitet. In dieser Zeit wird die Konsulstraße zwischen Postplatz und Gartenstraße als Einbahnstraße in Richtung Wilhelmsplatz ausgeschildert.

Mühlweg zwischen Schützenstraße und James-von-Moltke-Straße

Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 24.03. - 30.04.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der stadtauswärtige Verkehr aus der Bismarckstraße in Richtung James-von-Moltke-Straße wird über Schützenstraße und Dr.-Kahlbaum-Allee umgeleitet.

An der Obermühle Nr. 5

Maßnahme: Aufgrabung Strom
Termin: 24.03. - 05.04.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Umleitung für den Radverkehr erfolgt über Zittauer Straße, Goethestraße und Blockhausstraße. Der Durchgang für Fußgänger ist möglich.

Königshainer Straße in Höhe Nr. 20 zwischen Goldregenweg und Walther-Rathenau-Straße

Maßnahme: Aufgrabung Schmutz- und Regenwasser
Termin: 24.03. - 05.04.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Hilde-Coppi-Straße in Höhe Rosa-Luxemburg-Straße

Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 19.03. - 06.04.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt in den Bereich ist nur über die Hans-Beimler-Straße möglich.

Verrätergasse in Höhe Obermarkt

Maßnahme: Sicherungsmaßnahme Gebäude
Termin: 19.03. - 20.04.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Seidenberger Straße Nr. 2 - 12

Maßnahme: Aufgrabung Medien
Termin: 23.03. - 30.06.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird in dieser Zeit aufgehoben.

Spremberger Straße in Höhe Brautwiesenstraße

Maßnahme: Aufgrabung Medien
Termin: 17.03. - 30.06.2025
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung wird in dieser Zeit aufgehoben.

Weinhübler Straße zwischen Ringweg und Neundorfer Straße

Maßnahme: Kabelverlegung
Termin: 10.03. - 05.04.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Regelung durch mobile Lichtzeichenanlage

Else-Puschmann-Weg bis Einmündung Rauschwalder Straße

Maßnahme: Kabelverlegung
Termin: 10.03. - 17.04.2025
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Nikolaigraben zwischen Rothenburger Straße und Bogstraße

Maßnahme: Ausbau und Neuverlegung Trinkwasserleitung
Termin: 03.03. – 31.05.2025
Auswirkung: Vollsperrung der Fahrbahn

Bemerkungen: Der Verkehr wird in beiden Richtungen weiträumig über die Schlesische Straße, Nieskyer Straße, Zeppelinstraße, Ch.-Lüders-Straße und Pontestraße umgeleitet.

Nikolaigraben zwischen Hotherstraße und Rothenburger Straße

Maßnahme: Ausbau und Neuverlegung Trinkwasserleitung
Termin: 03.03. – 02.04.2025
Auswirkung: halbseitige Sperrung der Fahrbahn

Bemerkungen: Der Verkehr in Richtung Rothenburger Straße wird in Einbahnrichtung ab der Hotherstraße aufrechterhalten. Das Befahren des Nikolaigrabens ab der Einmündung Rothenburger Straße ist deshalb nicht möglich.

Am Stadtpark 1 (Unterführung Stadthalle)

Maßnahme: Sanierung Stadthalle
Termin: 03.02.2025 - 31.01.2028
Auswirkung: Vollsperrung auch für Fußgänger- und Radverkehr

Bemerkungen: Die bereits seit Jahren für den Fahrzeugverkehr gesperrte Unterführung muss in dieser Zeit auch für den
Fußgänger- und Radverkehr gesperrt werden. Fußgänger- und Radfahrer können alternativ die Route des Oder-Neiße-Radweges unterhalb der Stadtbrücke nutzen (Verbindung zwischen Bolko-von-Hochberg-Straße und Furtstraße)

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(Baustellen in ganz Sachsen)

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG


Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren