Lärmaktionsplan
Werden im Ergebnis der Kartierung erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt, ist im nächsten Schritt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes mit Maßnahmen zur Lärmminderung gesetzlich vorgeschrieben. Ein beschlossener Lärmaktionsplan ist abwägungsrelevant für andere Planungsträger. Der Lärmaktionsplan alleine stellt jedoch keine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der darin festgeschriebenen Maßnahmen dar.
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Mit Änderungsverordnung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie vom Juni 2019 sind ab der Lärmkartierung 2022 die Lärmaktionspläne innerhalb einer Frist von nunmehr zwei Jahren durch die Gemeinden zu erstellen. Eine Überprüfung bzw. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2013 und (2018) musste demnach von Seiten der Stadt Görlitz bis Juli 2024 erfolgen. Der Prozess beinhaltete verpflichtend auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Görlitzer Bürgerinnen und Bürger erhielten vom 19. Oktober bis 8. Dezember 2023 sowie vom 25. März bis 3. Mai 2024 die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und eigene Hinweise einzubringen. Für alle Interessierten fand zudem am 9. April 2024 eine öffentliche Informationsveranstaltung im Technischen Rathaus (Jägerkaserne) statt. Parallel dazu erfolgte jeweils auch die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Der Lärmaktionsplan 2024 wurde abschließend dem Stadtrat vorgelegt und in der Sitzung am 19. Juni 2024 als strategisches Grundlagendokument zur Lärmminderung und Lärmvermeidung im Straßenverkehr einstimmig beschlossen. Der Plan kann hier abgerufen werden. Er ersetzt damit den bisherigen Lärmaktionsplan 2013.
Maßnahmen des Lärmaktionsplanes 2024
Für die Reduzierung des Verkehrslärms können nicht nur räumlich begrenzt wirkende, rein baulich-technische Maßnahmen zum Einsatz kommen, sondern die Lärmminderung und -vermeidung muss alle Ebenen der Lärmentstehung und Lärmverbreitung erfassen. Für die in der Analyse ermittelten Lärmschwerpunkte sowie weitere Bereiche und Themenfelder mit Lärmminderungspotential wurden folgende Maßnahmen formuliert:
- Maßnahme M1: Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts (mit Verweis auf anstehende Fortschreibung)
- Maßnahme M2: Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Hauptverkehrsnetz (Tempo 30 nachts)
- Maßnahme M3: Sanierung/Erneuerung der Fahrbahndecken
- Maßnahme M4: Einbau innerorts wirksamer lärmmindernder Fahrbahnbeläge entlang der Hauptverkehrsachsen
- Maßnahme M5: Einsatz von Grüngleisen
- Maßnahme M6: Grünentwicklung in Seitenräumen
- Maßnahme M7: Beachtung der Belange des Lärmschutzes bei der Stadtentwicklung
- Maßnahme M8: Ermittlung von erhöhten Geschwindigkeiten und/oder Schleichverkehren
- Maßnahme M9: Datenerhebung, -bereitstellung und -aufbereitung für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
- Maßnahme M10: Prüfung der Lärmentwicklung an der B 6, Höhe Stadtgrabensiedlung
Die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen obliegt den zuständigen Behörden (Planungs- und Baulastträgern), Trägern öffentlicher Belange sowie Bauherren/Eigentümern. Für jede der vorgeschlagenen Maßnahmen ist dabei im Hinblick auf deren Realisierung, dass für die betreffende Maßnahme übliche Entscheidungsverfahren zu durchlaufen. Mit dem Lärmaktionsplan werden in diesem Sinne keine Entscheidungen vorweggenommen, sondern es wird die Grundlage für ein sinnvolles und koordiniertes Vorgehen bezüglich der Lärmminderung und -vermeidung geschaffen.
Zusammenfassung und Ausblick
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan 2024 sieht weiterhin eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung der Einwohner an den ermittelten Lärmschwerpunkten und zusätzlichen Stellen vor, als auch Maßnahmen, die gesamtstädtisch wirken oder systemischer Natur sind.
Im Überblick aller Maßnahmen und deren Wirkung wird deutlich, dass der Problematik des Verkehrslärms in Städten nicht flächendeckend durch einzelne, leicht zu realisierende Maßnahmen beizukommen ist. Die Bemühungen um eine weitere Entlastung der Bewohner sind darum auch künftig und in Abstimmung mit anderen Planungsinstrumentarien voranzutreiben.
Die nächste Lärmkartierung und anschließende Fortschreibung des Lärmaktionsplanes stehen im Zeitraum 2027 bis 2029 an. Eine Evaluierung bisheriger Maßnahmen ist dementsprechend weiter vorzusehen sowie die Untersuchung hinsichtlich des verstärkten Handlungs- oder gegebenenfalls Überarbeitungsbedarfs, um die Verbesserung und den Erhalt der Wohn- und Lebensqualität in Görlitz zu verstetigen.
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