Aktuelles Görlitz

Bekanntmachungen & Auslegungen

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „BS 16 – Hochbunker Tagebau Berzdorf“

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Gesamtbericht der Stadt Görlitz nach Art. 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2023

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1370/2007 (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union vom 3. Dezember 2007, S. L.315/1 ff.) hat jede im Sinne dieser Verordnung zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

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Bekanntmachung der Stadt Görlitz über den Erlass einer Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Bebauungsplan zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche, Gebiet Christoph-Lüders-Straße 32“

Auf Grund von §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 sowie 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Verlängerung der am 17.08.2022 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Bebauungsplan zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche, Gebiet Christoph-Lüders-Straße 32“, als folgende Satzung beschlossen:

 

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Erweiterung Nahversorger Promenadenstraße / Wiesenweg“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 beschlossen.

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Bekanntmachung Betriebskosten Kindertagesstätten 2023

Stand 28.06.2024

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Görlitz für das Jahr 2023 und Bekanntmachung der Betriebskosten für Einrichtungen der Ganztagesbetreuung nach § 1 Abs. 2 SächsFöSchulBetrVO der Stadt Görlitz für das Jahr 2023

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Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile 2024

Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 10 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.

Die Parkflächen werden ab 01.07.2024 bereitgestellt.

zur Veröffentlichung 

Bereitstellung von Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen für die Jahre 2025 und 2026

Bereitstellung von Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit
motorbetriebenen Fahrzeugen auf dem Obermarkt und auf dem Demianiplatz in Görlitz
für die Jahre 2025 und 2026

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Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge 2024

Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 8 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.

Die Parkflächen werden ab 01.06.2024 bereitgestellt.

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Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Görlitz als Ortspolizeibehörde zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse an Silvester 2023

Aufgrund von § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 35 Abs. 1 und § 39 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) vom 11.05.2019 (SächsGVBl. S. 358, 389) wird durch Erlass des Oberbürgermeisters verordnet:

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Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Elektrifizierung Dresden - Görlitz - Grenze D/PL

Bahnhof Görlitz, 1. Baustufe DC-Teilelektrifizierung (Geschäftszeichen: 52119-521ppw/023-2023#005)

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Tierbestandsmeldung 2024 Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

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Gesamtbericht der Stadt Görlitz nach Art. 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2022

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1370/2007 (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union vom 3. Dezember 2007, S. L.315/1 ff.) hat jede im Sinne dieser Verordnung zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

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Bekanntmachung Betriebskosten Kindertagesstätten 2022

Stand 28.06.2023

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Görlitz für das Jahr 2022 und Bekanntmachung der Betriebskosten für Einrichtungen der Ganztagesbetreuung nach § 1 Abs. 2 SächsFöSchulBetrVO der Stadt Görlitz für das Jahr 2022

 

 

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Bereitstellung einer Abfahrtsstelle im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf dem Demianiplatz in Görlitz für die Jahre 2023 und 2024

Die Stadt Görlitz stellt eine Abfahrtsstelle im öffentlichen Verkehrsraum für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz auf dem Demianiplatz am Kaisertrutz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beginnt am 01.07.2023 und endet spätestens am 31.12.2024. Die Sondernutzung kann auch nur jährlich für die jeweilige Saison zwischen April und Oktober erteilt werden. Analog zu öffentlichen Haltestellen sollen die Abfahrtsstellen von den Fahrzeugen der Stadtrundfahrten in der Regel nur zum Ein- und Ausstieg der Fahrgäste angefahren werden.

Die Abfahrtsstelle wird ab 01.07.2023 bereitgestellt.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 „Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung einschließlich der zugehörigen Anlagen (Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Konzeption Medienerschließung, Begründung Lageplan Niederschlagswasserableitung) mit Entwurfsstand 13.09.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.

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Veröffentlichung im Genehmigungsverfahren gem. Grundstückverkehrsgesetz (Reg.-Nr. 86-2023)

im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG v. 28.Juli 1961; zuletzt geändert am 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586)), Reg.-Nr. 86-2023, steht das näher beschriebene Grundstück zur Disposition.

Amtliche Bekanntmachung im Landkreis Görlitz auch unter:

https://www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-Bekanntmachungen.htm/03-Landratsamt/Dienstleistungen/Oeffentlicher-Hinweis.html?

Bekanntmachung des Planungsverbandes ”Berzdorfer See” über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023

Entsprechend § 58 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 des Planungsverbandes ”Berzdorfer See”

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BS 14 - Südliche Hafenzeile“ am Berzdorfer See

Der Planungsverband „Berzdorfer See“ hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BS 14 - Südliche Hafenzeile“ am Berzdorfer See beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Fremdenbeherbergung mit einer Mischung von Fremdenbeherbergung und Ferienwohnen einerseits (mindestens 75 % Anteil der Gebäude bzw. Reihenhäuser) und Dauerwohnen andererseits (maximal 25 % Anteil der Gebäude bzw. Reihenhäuser).

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Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf“ am Berzdorfer See

Der Planungsverband „Berzdorfer See“ hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf“ am Berzdorfer See beschlossen und am 10.02.2020 den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst.

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Bekanntmachung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt“

Aufgrund des § 162 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (Bundesgesetzblatt I, Seite 674) in Verbindung mit § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sitzung am 23.06.2022 nachfolgende Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Historische Altstadt“ beschlossen:

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Bekanntmachung des Planungsverbandes ”Berzdorfer See” über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023

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Bekanntmachung der Verlängerung des Durchführungszeitraumes für die Sanierungsmaßnahme im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Gründerzeitviertel“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat am 02.06.2022 die Verlängerung des Durchführungszeitraumes für die Sanierungsmaßnahme im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Gründerzeitviertel“ beschlossen.

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Bekanntmachung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Nord“

Aufgrund des § 162 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (Bundesgesetzblatt I, Seite 4147) in Verbindung mit § 4 der sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (Sächs.GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2020 (SächsGVBl. S. 722) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sitzung am 31.03.2022 nachfolgende Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt Nord“ beschlossen:  

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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen  (SächsGemO) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 28.02.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:

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Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Sanierungs-B-Plan Innenstadt Nord“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat am 16.12.2021 den Bebauungsplan Nr. 76 „Sanierungs-B-Plan Innenstadt Nord“ in der Fassung vom 08.11.2021, die Grundstücke Gemarkung Görlitz Flur 45, Flurstücke 601, 602, 604/2, 604/5, 605, 606/3, 606/5 teilweise, 607, 608 teilweise, 609 teilweise, 702, 703, 704/1, 704/3, 68/1 teilweise 70/7 und 41/4 betreffend, als Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), beschlossen.

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Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BS 13 - Ferienhäuser Insel der Sinne“ am Berzdorfer See || Auslegung Dokumente

Der Planungsverband „Berzdorfer See“ hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BS 13 - Ferienhäuser Insel der Sinne“ beschlossen.

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Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „BS 10 – Waldsiedlung am Nordstrand“ des Berzdorfer Sees

Der vom Planungsverband Berzdorfer See am 14.09.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „BS 10 – Waldsiedlung am Nordstrand“ in der Planfassung vom 28.07.2020 mit redaktionellen Änderungen vom 04.09.2020, bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textlichen Festsetzungen ist durch Ablauf der Genehmigungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit Bescheid AZ: 3300-01-12-BLP-1445 der höheren Verwaltungsbehörde am 27.07.2021 fiktiv genehmigt worden.

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Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „BS 15 – Ranch am See“ am Berzdorfer See

Der vom Planungsverband Berzdorfer See am 14.09.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „BS 15 – Ranch am See“ in der Fassung vom 11.06.2020, bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textlichen Festsetzungen ist durch Ablauf der Genehmigungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit Bescheid AZ: 3300-01-12-BLP-1859 der höheren Verwaltungsbehörde am 27.07.2021 fiktiv genehmigt worden.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg“

Der Zweckverband Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg hat in seiner Sitzung am 19.08.2021 erneut den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg“, in der Planfassung vom 19.07.2021, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Grünordnungsplan (Teil C), Erläuterung zum Grünordnungsplan (Teil D) und Begründung inklusive Umweltbericht mit Anlagen gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

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Bekanntmachung der Stadt Görlitz über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 77„Sicherung Sanierungsziele Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“

Auf Grund von §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 sowie 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2939) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBI. S. 722) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sitzung am 22.07.2020 folgende Satzung beschlossen.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Inkrafttreten saisonaler Regelungen der Polizeiverordnung der Stadt Görlitz gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über die Anbringung von Hausnummern

Die o.g. Polizeiverordnung beinhaltet folgende saisonale, nur den Berzdorfer See betreffende Regelungen.

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Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Görlitz

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat am 30.08.2018 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Großen Kreisstadt Görlitz beschlossen.

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Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz

Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Stadt Görlitz

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Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge

Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 8 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.

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Planfeststellung für das Bauvorhaben Bahnhof Görlitz, Grunderneuerung der Bahnsteighalle und Einbau eines Aufzuges auf dem Bahnsteig 9/10 km 208,2 - km 208,5 Strecke Berlin - Görlitz (6142) in der Stadt Görlitz

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Bereitstellung von Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile

Die Stadt Görlitz stellt Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz bereit. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt längstens 10 Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich.

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Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Industriegebiet Gewerbering 8 - Birkenstock“

Der vom Stadtrat der Stadt Görlitz am 20.12.2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 58 „Industriegebiet Gewerbering 8 - Birkenstock“ in der Fassung vom 23.07.2018, die Grundstücke der Gemarkung Görlitz Flur 1, Flurstücke 395, 396, 397, 398, 400, 401, 402, 403, 404, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 413, 419, 420, 421 und 426 betreffend, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), wurde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 24.09.2019 mit redaktionellen Änderungen, AZ.:  330-1-02-BLP-1520, genehmigt.

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Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Görlitz als Ortspolizeibehörde zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse an Silvester

Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Polizeigesetzes vom 13.08.1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 17.12.2013 (SächsGVBl. S. 890), wird durch Erlass des Oberbürgermeisters am 27.11. verordnet:

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Bekanntmachung der Stadt Görlitz über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Sanierungs-B-Plan Innenstadt Nord“

Auf Grund von §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 sowie 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 36634), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. März 2020 (BGBI. I S. 587) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBI. S. 542) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sitzung am 16.07.2020 folgende Satzung beschlossen:

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Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Ehemaliges Bahngelände Schlauroth“

Der vom Stadtrat der Stadt Görlitz am 20.12.2018 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 42 „Ehemaliges Bahngelände Schlauroth“ in der Fassung vom 02.11.2018, geändert gemäß Beitrittsbeschluss des Stadtrates vom 26.09.2019,

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Bekanntmachung - Widerspruchsrecht gegenüber Datenübermittlungen

Die Stadtverwaltung Görlitz, Ordnungsamt, Sachgebiet Einwohnermeldewesen/Wahlen/Statistik weist alle Einwohner der Stadt Görlitz auf ihr Widerspruchsrecht gegenüber folgenden Datenübermittlungen hin:

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