Baustellenkarte für das Stadtgebiet Görlitz

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Nikolaigraben in Höhe Rothenburger Straße

Maßnahme: Havarie Trinkwasser
Termin: 29.08. - 17.09.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Umleitung erfolgt großräumig in beiden Richtungen über Rothenburger Straße, Schlesische Straße, Nieskyer Straße, Zeppelinstraße und Chr.-Lüders- Straße.

Grenzweg zwischen Friesenstraße und Elsternweg

Maßnahme: Leitungsverlegung/-sanierung
Termin: 12.08. - 31.10.2024
Auswirkung:  Vollsperrung 

Bemerkungen: Eine Umleitung wird in beide Richtungen über die Friesenstraße, Promenadenstraße und Grundstraße ausgeschildert. Eine Ersatzhaltestelle für die Linie A ist im Bereich K.-Eichler-Straße/Grenzweg eingerichtet.

Friedrich-Engels-Straße ab Haus Nr. 30 bis Einmündung Anton-Saefkow-Straße

Maßnahme: Aufgrabung Fernwärme
Termin: 22.08. - 07.09.2024
Auswirkung: Halbseitige Sperrung

Einbahnstraßenregelung in Richtung Anton-Saefkow-Straße. Die Umleitung erfolgt über die Albert-Blau-Straße, Leschwitzer Straße und Zittauer Straße.

Elisabethstraße zwischen Klosterstraße und Marienplatz (nördliche Fahrbahn)

Maßnahme: Geh- und Fahrbahnausbau
Termin: 15.07. - 30.08.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Um die Zufahrt in den Bereich Struvestraße zu ermöglichen, wird die Einbahnstraßenregelung auf der
südlichen Fahrbahn der Elisabethstraße zwischen Bismarckstraße und Marienplatz umgekehrt. Aus Richtung
Bismarckstraße kann somit in Richtung Marienplatz und Struvestraße gefahren werden.

Kunnerwitz: An der Landeskrone ab Haus Nr. 22a bis Einmündung Weinhübler Straße

Maßnahme: Aufgrabung Kabel, Versorgungsleitungen
Termin: 21.08. - 07.10.2024 
Auswirkung: Vollsperrung

Die Umleitung erfolgt über die Promenadenstraße, Biesnitzer Straße, Zittauer Straße, Paul-Mühsam-Straße und Weinhübler Straße.

Weinhübler Straße Höhe Neundorfer Straße

Maßnahme: Aufgrabung Kabel
Termin: 03.06. - 07.10.2024 (2. Verlängerung)
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Der Verkehr an der Einmündung Neundorfer Straße wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt.

Clara-Zetkin-Straße zwischen Hans-Nathan-Straße und Kopernikusstraße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 15.06. - 07.09.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

S 128 - Radmeritzer Straße/Grenzübergang Hagenwerder

Maßnahme: Brückenreparatur
Termin: 03.06. - 30.10.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung

Bemerkungen: Der Fahrzeugverkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.

Fischerstraße in Höhe Zittauer Straße

Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser und Kabelverlegung
Termin: 24.04. - 30.09.2024
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Während dieser Zeit wird auch die westliche Gehbahn entlang der Zittauer Straße zwischen Fischerstraße und Jeschkenstraße voll gesperrt.

Sonnenland 8 - 14

Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 21.05. - 30.11.2024 
Auswirkung: Vollsperrung

Salomonstraße Nr. 31/32 bzw. 9-14

Maßnahme: Baustelleneinrichtung
Termin: 23.06.2023 bis voraussichtlich 31.10.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung

Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.

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(Baustellen in ganz Sachsen)

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Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:

Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG


Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge

Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen

Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.

Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.

Formular - Antrag auf Minderung der Straßenreinigungsgebühr

Hinweise zum Verfahren