Maßnahme: Straßentheater ViaThea 2024
Termin: 05.07. - 06.07.2024, jeweils 16.00 - 24.00 Uhr
Auswirkung: Vollsperrungen und Verkehrsbehinderungen
Bemerkungen: Die Inhaber einer Bewohnerparkkarte mit der Kennzeichnung „UM“ können während des Straßentheaters die mit „EP“ und „AS“ gekennzeichneten Bewohnerparkplätze mit nutzen.
Maßnahme: Fahrbahnerneuerung
Termin: 03.07. - 31.07.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Arbeiten erfolgen in 2 Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt reicht von Büchtemannstraße bis Wiesenweg, der 2. Bauabschnitt von Wiesenweg bis Friesenstraße. Die Umleitungen erfolgen großräumig und sind ausgeschildert.
Maßnahme: Kanalarbeiten Regenwasser
Termin: 03.07. - 12.07.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt in den Bereich Dahlienweg Richtung Feld (Sackgasse) ist auf der Christian-Heuck-Straße aus Richtung Nelkenweg möglich.
Maßnahme: Fahrbahnreparatur
Termin: 01.07. - 12.07.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der stadtauswärtige Verkehr wird über Teichstraße, Bautzener Straße und Hilgerstraße umgeleitet.
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 01.07. - 13.07.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Maßnahme: Aufgrabung Strom
Termin: 24.06. - 28.06.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Umleitungen erfolgen großräumig und sind ausgeschildert.
Maßnahme: Fahrbahnreparatur
Termin: 28.06. - 02.07.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Nach Freigabe des Kreisverkehrs bleibt die Wiesbadener Straße noch bis zum 02.07.2024 gesperrt die Umleitung bleibt bestehen.
Maßnahme: Fahrbahnreparatur
Termin: 19.06. - 02.07.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Vollsperrung der Einmündungen Diese Straßen sind dann nur als Sackgasse über die Hans-Georg-Dehmelt-Straße und den Siebenbörner befahrbar.
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 15.06. - 31.08.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 14.06. - 10.07.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Einbahnstraßenregelung auf der Röntgenstraße wird in diesen Zeitraum aufgehoben.
Maßnahme: Aufgrabung Kabel
Termin: 03.06. - 30.07.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Der Verkehr an der Einmündung Neundorfer Straße wird durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt.
Maßnahme: Brückenreparatur
Termin: 03.06. - 30.08.2024
Auswirkung: halbseitige Sperrung
Bemerkungen: Der Fahrzeugverkehr wird durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt.
Maßnahme: Fahrbahnreparatur
Termin: 03.06. bis voraussichtlich 18.07.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die bereits ausgeschilderte Umleitung zum Untermarkt über die Neißstraße bleibt bestehen. Die Zufahrt zur Peterskirche/Vogtshof/Waidhaus ist ab Nikolaigraben möglich.
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser und Kabelverlegung
Termin: 24.04. - 30.09.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Während dieser Zeit wird auch die westliche Gehbahn entlang der Zittauer Straße zwischen Fischerstraße und Jeschkenstraße voll gesperrt.
Maßnahme: Medienverlegung
Termin: 21.05. - 30.11.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Maßnahme: Aufgrabung Trinkwasser
Termin: 22.04. - 28.06.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Arbeiten erfolgen in 2 Bauabschnitten.
Maßnahme: Baustelleneinrichtung
Termin: 23.06.2023 bis voraussichtlich 31.07.2024 (Verlängerung)
Auswirkung: Vollsperrung
Bemerkungen: Die Zufahrt ist aus beiden Richtung bis an die Baustelle heran möglich.
Maßnahme: Sicherungsmaßnahme
Termin: bis voraussichtlich 12.08.2024
Auswirkung: Vollsperrung
Link zum Sperrinformationssystem des Freistaates Sachsen
(Baustellen in ganz Sachsen)
Link zur mobilen Version des Sperrinformationssystems des Freistaates Sachsen
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG:
Baustellen der Stadtwerke Görlitz AG
Hinweise zum Verlauf der Sanierung des Tunnels Königshainer Berge
Entschädigungen bei Straßenbaumaßnahmen
Unter bestimmten Umständen können Anlieger Entschädigungen beanspruchen, wenn ihr Gewerbebetrieb durch Straßenbauarbeiten in existenzielle Nöte gerät. Genaueres ist dem Merkblatt Entschädigungsansprüche zu entnehmen.
Möglichkeit zur Minderung der Straßenreinigungsgebühr
Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße wegen einer längeren Baumaßnahme nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft. Der entsprechende Antrag ist bis 31.01. des Folgejahres rückwirkend zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet. Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.