Wahlen

Briefwahl

BRIEFWAHL / WAHLSCHEIN

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein für die Bundestagswahl.

Diesen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen.

Die durch Sie ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte senden Sie bitte rechtzeitig an die Stadtverwaltung Görlitz, Briefwahlbüro, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz zurück.

Die Briefwahlunterlagen können auch auf elektronischem Weg beantragt werden. Möglich ist auch die Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkten QR-Code.

Eine telefonische Briefwahlbeantragung ist nicht möglich.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Wahlkreises 156 wählen.

Das Briefwahlbüro im Raum 159 der Jägerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz ist barrierefrei zu erreichen und hat ab dem 10.02.2025 wie folgt geöffnet:

  • Montag         09:00 bis 12:00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag        09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch      09.00 bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
  • Freitag           09:00 bis 12:00 Uhr

sowie am Freitag, den 21.02.2025 zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und für die in der Bundeswahlordnung benannten Sonderfälle am Sonnabend, den 22.02.2025 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die Unterlagen können auch im Briefwahlbüro persönlich abgeholt werden. Bei Bedarf kann dort auch gleich gewählt werden.

Bitte beachten Sie, dass der verschlossene Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettelumschlag sowie dem sich darin befindlichen Stimmzettel so rechtzeitig übersandt werden muss, dass der Wahlbrief spätestens am 23.02.2025 um 18.00 Uhr eingeht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros sind ab 10.2. telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 03581/67 2500.

 Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen