Verkehrsplanung

Lärmaktionsplanung

Warum wird eine Lärmaktionsplanung durchgeführt?

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor allem in Städten stellt dabei der Verkehr den größten Lärmverursacher dar. Zum Schutz des menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der Volkswirtschaft indirekt durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde durch das Europäische Parlament mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ein europaweit geltender verbindlicher Rahmen vorgegeben, den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern oder gar zu vermeiden.

Gemäß dieser Richtlinie und den darauf basierenden nationalen Vorschriften und Vorgaben der einzelnen Bundesländer müssen seit 2007 in fünfjährigem Turnus eine Lärmkartierung sowie die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes erfolgen.

Fragen und Hinweise zur Lärmaktionsplanung können gern per E-Mail an verkehrsplanung@goerlitz.de gerichtet werden.

 

Ergebnisse der Lärmkartierung 2022

Lärmaktionsplan 2024

Lärmkartierung/-aktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken

Lärmkartierung

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Lärmaktionsplan

Werden im Ergebnis der Kartierung erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen festgestellt, ist im nächsten Schritt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes mit Maßnahmen zur Lärmminderung gesetzlich vorgeschrieben. Ein beschlossener Lärmaktionsplan ist abwägungsrelevant für andere Planungsträger. Der Lärmaktionsplan alleine stellt jedoch keine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der darin festgeschriebenen Maßnahmen dar.

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Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken

Für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Alle Informationen zur Thematik sowie die Beteiligungsmöglichkeiten können hier eingesehen werden.