Stadtplanung & Entwicklung

Einzelhandelskonzept

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Ergänzung und Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (2025)

Der Stadtrat hat am 19.12.2024 die Ergänzung und Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EZK) von 2021 auf den Weg gebracht.

Hauptinhalt bei der Bearbeitung des Konzeptes sind folgende zwei Punkte:

Einordnung eines zentralen Versorgungsbereiches in der westlichen Innenstadt

Die westliche Innenstadt steht derzeit in besonderem Fokus der Stadtentwicklung. Die Gebietsentwicklung konnte in den vergangenen Jahren schon unter Nutzung von Förderprogrammen vorangebracht werden. Es besteht jedoch noch Aufholbedarf. Die Entwicklungsperspektiven für die Zukunft können unterstützt werden, wenn mit einem neuen zentralen Versorgungsbereich eine weitere funktionelle Stärkung des Gebietes als Wohn-, aber auch als Arbeitsstandort erreicht wird. Räumlich dafür eignet sich der Bereich an der Christoph-Lüders-Straße (Ehemaliges Werk 1 mit zukünftigem Nahversorger REWE, weiterer bisher unsanierter Bebauung sowie dem Standort Christoph-Lüders-Straße 32 – Lidl).

Perspektivisches Nahversorgungszentrum Innenstadt West (zentraler Versorgungsbereich)

Plangraphik: GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH

 

Einordnung eines Nahversorgungsstandortes in Hagenwerder, im Bereich August-Bebel-Straße

Im Hinblick auf aktuell sehr weite Entfernungen zu Versorgungsmöglichkeiten und im Zusammenhang mit den touristischen Entwicklungen am Berzdorfer See ist eine Ergänzung des EZK vorgesehen. Dieser Gedanke basiert auf dem Ansiedlungsinteresse einer Handelskette an der August-Bebel-Straße. Zur Absicherung dieser Entwicklung soll das EZK an dieser Stelle um einen Nahversorgungsstandort ergänzt werden.

Perspektivischer Nahversorgungsstandort Hagenwerder, August-Bebel-Straße

Plangraphik: GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH

Im Rahmen der Bearbeitung des Konzeptes wurden die hier beschriebenen Sachverhalte eingearbeitet, aber auch Daten neu ermittelt. So erfolgten eine Erfassung der bestehenden Handelsflächen sowie weitere Anpassungen und Aktualisierungen. Der Entwurf des ergänzten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes kann hier eingesehen werden:

Entwurf zur Ergänzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (2025)

Stellungnahmen zum Konzept können bis zum 05.05.2025 an die Stadtverwaltung Görlitz gerichtet werden.

Emailadresse: staedtebau@goerlitz.de

Postadresse:

Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtentwicklung SG Städtebau
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

Für Rückfragen oder bezüglich Absprachen zur Einsicht in ein Druckexemplar des Konzeptes können sich Bürgerinnen und Bürger über die Telefonnummer 03581 672103 an Frau Liß, SGL Städtebau, wenden.

 

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2021

Der Stadtrat hat am 29.04.2021 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Görlitz beschlossen.

Das Konzept kann hier eingesehen werden.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein wichtiges Instrument der planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels, insbesondere des großflächigen Einzelhandels ab ca. 800 m² Verkaufsfläche. Es ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und stellt eine informelle Planungsgrundlage dar ohne direkte rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten. Das Konzept dokumentiert die kommunalen Planungsabsichten und ist beispielsweise bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Es soll die optimale Entwicklung des Handels befördern, hat dabei jedoch nicht die Funktion eines Stadtmarketingkonzeptes.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. 2017 begann daher der Prozess der Fortschreibung des Konzeptes von 2012 mit einer Erhebung des Einzelhandelsbesatzes im gesamten Stadtgebiet. Weiterhin erfolgten die Erhebung von Rahmenbedingungen sowie die Erfassung und Bewertung aktuell bekannter Entwicklungsvorhaben im Einzelhandel.

Wesentliche Inhalte der Fortschreibung des Konzeptes sind:

  • die Veränderung der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche Innenstadt, Rauschwalde und Weinhübel
  • die Aufnahme eines funktionalen Ergänzungsbereiches Tourismus und Kultur (Teile der Historischen Altstadt)
  • die Aktualisierung des Nahversorgungsnetzes, u.a. Ergänzung um den Standort Christoph-Lüders-Straße (ehemaliger Waggonbau, Werk 1) die Aktualisierung der Sortimentslisten für zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente

Im Rahmen der Aufstellung des Konzeptes erfolgten verschiedene Beteiligungen. Dabei wurden Behörden und Träger öffentlicher Belange um ihre Meinung gebeten. Die Öffentlichkeit konnte vom 12.05. – 30.06.2020 zum Konzept Stellung beziehen. Der Stadtrat hat die eingegangenen Stellungnahmen bewertet und im Rahmen des Beschlusses zur Fortschreibung des Konzeptes über die Berücksichtigung von Hinweisen entschieden.

„Auszug aus dem Konzept von 2021: Übersicht Zentren- und Standortstruktur im Stadtgebiet Görlitz“

„Auszug aus dem Konzept von 2021: Hauptzentrum – Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“