Was kann in der Innenstadt und der Südstadt verbessert werden?
Hier einige Beispiele:
- Sanierung von Plätzen
- Quartiersgärten
- neue Bäume
- Sport- und Freizeitflächen
- regenerative Energiequellen
- usw.
All diese und viele weitere Projekte könnten Bestandteil der neuen EFRE-Förderperiode werden. Zunächst einmal werden aber kreative Ideen gebraucht. Was ist den Einwohnerinnen und Einwohnern wichtig? Welche großen und kleinen Ideen müssen unbedingt berücksichtigt werden? Was sollte sich in dem geplanten Fördergebiet (Teile der Innenstadt und Südstadt) dringend ändern?
Auf dieser Seite können Sie sich über die neue EFRE-Förderperiode informieren
Erzählen Sie uns von Ihren Ideen und helfen Sie mit, die Kernstadt positiv zu verändern!
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen ihre Ideen und Vorstellungen zu nennen und darüber zu diskutieren. Sprechen Sie mit uns darüber, was Ihren Stadtteil lebenswert machen kann.
Do, 28.07. Brautwiesenpark Fokus auf die westliche Innenstadt
Do, 04.08. Büchtemannhäuschen Fokus auf die Südstadt
Do, 11.08. Wilhelmsplatz Fokus auf die östliche Innenstadt
- jeweils 17:00 Uhr -
Wer nicht vor Ort dabei sein kann, kann auch gerne eine Email an buergerbeteiligung@goerlitz.de schreiben oder bis zum 21.8.2022 das Onlineformular am Ende dieser Seite ausfüllen. An verschiedenen Orten in der Stadt finden Sie auch Ideenflugblätter, die Sie gerne ausfüllen und im Rathaus oder in der Jägerkaserne in den Briefkasten einwerfen können.
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Was bedeutet EFRE und wozu dient die Förderung?
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Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat das Ziel wirtschaftliche und soziale Differenzen zu reduzieren. Bestehende Ungleichheiten und Benachteiligungen zwischen verschiedenen Regionen sollen abgebaut werden.
Für Städte wie Görlitz bedeutet das:
- Förderung benachteiligter Stadtquartiere zur Verbesserung der Lebenssituation und -qualität der Einwohner
- Bekämpfung städtebaulicher, demografischer, wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller und/oder sozialer Problemlagen durch Umsetzung eines Bündels an Maßnahmen
- Unterstützung der Städte in ihrem Bemühen, sich und ihre Quartiere zu entwickeln
- Identifikation von Innen und Außen stärken
- Angebot an Möglichkeiten schaffen, um den Bedürfnissen der Einwohner zur Verwirklichung ihrer persönlichen Lebensgestaltung sowie des sozialen Zusammenlebens gerecht zu werden
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Welche Art von Vorhaben werden gefördert?
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Gefördert werden Maßnahmen, die die Lebensqualität im Gebiet verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Erweiterung von Grünflächen und regenerativer Energien, die Sanierung öffentlicher Gebäude, die Belebung der Wirtschaft, die Herstellung von Barrierefreiheit usw.
Investive Vorhaben zur Verringerung des CO2-Ausstoßes
- Maßnahmen der energetischen Bestandssanierung öffentlich genutzter Gebäude
- Maßnahmen zum Ausbau der Nutzung regenerativer Energien (z. B. Wärmepumpen)
- Maßnahmen zur energieeffizienten Wärme- und Kälteversorgung
- Maßnahmen zur Minderung verkehrsbedingter CO²-Emissionen
Investive Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie
- Maßnahmen zur Klimaanpassung, Beseitigung von Wärmeinseln (z. B. Herstellung von Grünflächen, begrünte Hinterhöfe und Verkehrsflächen
- Maßnahmen zur Sanierung Nutzbarmachung brachliegender Flächen zur Herstellung grüner und blauer Infrastruktur (Grün- und Wasserflächen)
- Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität (naturnahe Gestaltung öffentl. Grünflächen)
- Maßnahmen zur Sanierung öffentl. zugänglicher Gebäude unter Verwendung innovativer und umweltfreundlicher Baustoffe
Investive und nichtinvestive Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Belebung dienen und die Lebensqualität für die Einwohner erhöhen
- Städtebauliche Umbaumaßnahmen, Anpassung der öffentl. Infrastruktur an die spezifischen Erfordernisse aller Bevölkerungsgruppen; Nutzungsmischungen in öffentl. zugängiglichen Gebäuden
- Maßnahmen zur Belebung der lokalen Wirtschaft (Klein- und Kleinstunternehmen-Förderung)
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und zur Gestaltung des öffentl. Raumes
- Einrichtung öffentlich zugänglicher digitaler Angebote (z. B. Kostenloses WLAN)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im öffentl. Raum
- Maßnahmen zur Verbesserung des kulturellen und touristischen Angebotes
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Die "gründerzeitliche Kernstadt" - Warum sollte genau dieses Gebiet gefördert werden und was sind mögliche Projektideen für das Gebiet?
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In der "gründerzeitlichen Kernstadt" treffen verschiedene Problemlagen aufeinander: soziale Entmischung, Brachen, ein historisch wie aktuell schlechtes Image, Wohnstraßen mit hoher Verkehrsbelastung und fehlenden Grünflächen, Sanierungsstau und fehlende Investitionsbereitschaft. Resultat und gleichzeitig Indikator dieser Entwicklung bleibt der Wohnungsleerstand, der im Fördergebiet 11% höher ist als der gesamtstädtische Durchschnitt und eine zunehmende Welle an Notsicherungen und Sperrungen im öffentlichen Raum bedingen wird. Der Imageschaden wird sich stetig steigern, wenn sich die optische Wahrnehmung und die Lebensqualität im Fördergebiet nicht spürbar verbessern.
Karte geplantes Fördergebiet
Lageplan für das potentielle Fördergebiet und mögliche Arbeitsschwerpunkte
Ideen der Verwaltung für das geplante Fördergebiet
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EFRE-Förderung in Görlitz - eine Erfolgsgeschichte
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Seit dem Jahr 2001 fördert die Europäische Union Vorhaben zur Entwicklung benachteiligter Stadtgebiete. Die Stadt Görlitz nutzte in drei Förderperioden die finanzielle Unterstützung der EU, um Projekte der Stadtentwicklung mit einem überdurchschnittlichen Fördersatz zu verwirklichen.
Einige der in den vergangenen Jahren umgesetzten Vorhaben sind:
- Komplettsanierung des Gymnasiums Wilhelmsplatz
- Neubau der Kitas Mittelstraße und Biesnitzer Str.
- Erweiterung und Sanierung Stadtbibliothek
- Neubau Neiße Bad
- Sanierung Berliner Straße
- Neugestaltung von Plätzen u. a. Postplatz, Neißepark, Lutherplatz und Stadtpark.
- Aufbau von effizienten Nahwärmelösungen (EEQ’s incl. Blockheizkraftwerken)
- Umnutzung der einstigen Brache des Güterbahnhofes zu einem Areal für Bildung (Freie Waldorfschule), Spiel, Sport und Erholung (Brautwiesenpark) und umweltfreundliche Energiegewinnung (Sonnenschiene EEQ1+)
Weiterer Förderschwerpunkt war die Unterstützung der lokalen Unternehmen. Sie erhielten Zuschüsse für Investitionen zum Ausbau ihrer bestehenden Standorte oder bei Neuansiedlungen im Fördergebiet.
Die guten Erfahrungen der vergangenen Förderperioden zeigen, dass es sich bei der EFRE-Förderung um ein effektives und wirkungsvolles Instrument handelt. Diese Aussage bezieht sich nicht „nur“ auf die umgesetzten Fördermaßnahmen sondern insbesondere auf die damit ausgelöste Investitionsbereitschaft im privaten und wirtschaftlichen Umfeld. Besonders sichtbar ist der positive Wandel entlang der Bahnhofstraße, der noch vor 8 Jahren in diesem positiven Ausmaß nicht vorstellbar war. Finanzielle Ausstattung, gute Förderkonditionen und der umfassende inhaltliche Ansatz ermöglichen, den Aufwärtstrend im Gebiet „Gründerzeitliche Kernstadt“ mit Gewinn für viele andere Stadtteile und Branchen fortzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.goerlitz.de/efre.html
https://www.goerlitz.de/Brautwiesenbogen.html
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Wie läuft die Antragsstellung ab?
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Grundlage für die Antragstellung ist ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK), das die Vorgaben der Programmausschreibung und der Stadtentwicklungsziele widerspiegelt. In den zu erstellenden Vorhabenplan werden die Maßnahmen aufgenommen, die der Gebietsentwicklung dienen und innerhalb der Förderperiode finanziell und zeitlich realisierbar sind. Der Vorhabensplan wird unter Einbindung interessierter Bürger, Akteure und möglicher Maßnahmenträger im Rahmen eines Beteiligungsprozesses erarbeitet.
Zur Aufnahme in das Förderverfahren ist mit dem Förderantrag (Abgabetermin 30.09.2022) das GIHK einschließlich Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeschlüsselt auf die Einzelvorhaben einzureichen. Vorab ist eine pauschalierte Verankerung des Förderverfahrens im Haushaltsplan 2023/2024 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung erforderlich.
Bei positiver Bewertung des Antrages erhält die Stadt Görlitz eine Rahmenbewilligung. Die geplante Förderquote im Verfahren liegt bei 75%. Diese splittet sich in 60% Finanzhilfen der EU und 15% Finanzhilfen des Freistaates Sachsen. Die Kommune trägt grundsätzlich einen 25% igen Eigenanteil. Dieser kann bei Einsatz anderer öffentlicher Mittel bis auf mindestens 10% reduziert werden.
Aufgrund der sehr schwierigen Rahmenbedingungen der letzten zwei Jahre verzögerten sich die Abstimmungen zur Programmausschreibung zwischen der Europäischen Union und den zuständigen Institutionen des Freistaates Sachsen erheblich. Inzwischen sind bereits ca. 1,5 Jahre der laufenden Förderperiode verstrichen. Umso schneller müssen jetzt, nachdem die förderrechtlichen Möglichkeiten bekannt sind, die planerischen Weichen gestellt werden. Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 14.07.2022 versetzt die Verwaltung in die Lage, intensiv am GIHK zu arbeiten und die Bürgerbeteiligung zu starten. Das Konzept wird den politischen Gremien wiederum zur Beschlussfassung vorgelegt.
Um die verlorene Zeit anteilig zu kompensieren kündigte das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) die Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis 2029 an.
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